Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen, hier in der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ © picture alliance / Geisler-Fotopress | Thomas Bartilla
  • Von Andreas Harms
  • 09.11.2023 um 16:30
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Nach TV-Experte Ron Perduss hat sich der BVK nun auch an die Produktionsfirma der Fernsehsendung „Stern TV Spezial“ und Hermann-Josef Tenhagen gewandt. Dabei geht es um eine Aussage, die man so nicht stehenlassen könne. Allerdings sind diese Schreiben keine Abmahnungen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) arbeitet sich weiter an der Sendung „Stern TV Spezial“ vom 2. November auf RTL+ ab (die ganze Folge finden Sie hier). Nachdem BVK-Präsident Michael H. Heinz den TV-Experten Ron Perduss abmahnen ließ, ging nun je ein Schreiben an die zuständige Produktionsfirma, i&u TV Produktion in Köln und an den „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen, der ebenfalls in der Sendung aufgetreten war.

Auch diese Briefe kommen von der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner. Auftraggeber ist diesmal allerdings nicht Michael H. Heinz, sondern der BVK selbst. Und es sind auch keine Abmahnungen, sondern der BVK lässt lediglich nachdrücklich anregen, eine öffentliche Richtigstellung zu veranlassen. So die originale Wortwahl.

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Anlass ist eine spezielle Aussage von Tenhagen. So heißt es in dem Schreiben an die TV-Firma: „In der Sendung […] wurde von Herrn Tenhagen behauptet, dass ein Abschluss von Versicherungen im Internet vorteilhafter sei, da dort keine Provisionen anfallen würden. Dies ist hinsichtlich von Abschlüssen über Vergleichsportale eine gravierende Fehlinformation.“

Präziserweise (und vielleicht etwas kleinlich) müssen wir hinzufügen, dass Tenhagen gar nicht ausdrücklich gesagt hat, dass im Internet keine Provisionen anfallen. Er hat lediglich verschwiegen, dass dort welche anfallen. Ob sich die Angeschriebenen darauf berufen werden, ist aber eine andere Frage.

Im weiteren Verlauf des Schreibens führt der verfassende Anwalt noch aus, dass Vergleichsportale sehr wohl Provisionen nehmen und „keine altruistischen Verbraucherportale, sondern vielmehr Wirtschaftsunternehmen“ seien. Verbraucher sollten das wissen.

Doch es gibt einen großen Unterschied zum abgemahnten Perduss: Der hatte ja mutmaßlich eine rechtliche Grenze überschritten. Im Fernsehen Blödsinn zu erzählen, ist dagegen erst einmal nicht verboten.

Weshalb der BVK eben lediglich darauf drängt, dass die Sendungsmacher und Tenhagen selbst die Sache richtigstellen. Außerdem würde es der Verband begrüßen, wenn in Zukunft auch Versicherungsvermittler ihren Weg in die Sendung fänden.

Und dann folgt der schöne Satz: „Ein Versicherungsvermittler hätten dann auch weitere zweifelhafte Empfehlungen der Sendung zur Sinnhaftigkeit bestimmter Versicherungen kompetent einordnen können.“

Wir übersetzen das mal frei: Er hätte weiteren Blödsinn schon vor Ort korrigieren können.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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Cumulus
Vor 1 Jahr

zum kotzen der bvk

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