Matthias Pendl, Head of Sales bei Standard Life © Standard Life
  • Von Oliver Lepold
  • 20.06.2024 um 09:06
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:30 Min

Matthias Pendl, Head of Sales von Standard Life, über clevere Ideen für die Rentenphase und einen steueroptimierten Vermögensübergang auf die Familie und nicht verwandte Personen.

Pfefferminzia: Wann ist der optimale Zeitpunkt, sich mit der Planung für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben zu beschäftigen?

Matthias Pendl: Ich höre oft, dass die Hauptzielgruppe Kunden ab 50 Jahren darstellen. In der Tat kann man bei rund fünfzehn Jahren bis Rentenbeginn noch vieles im Vermögensaufbau erreichen. Der optimale Zeitpunkt für die Planung ist aber mit Anfang 60. Denn dann ist der Kunde bereit, alles zu regeln, was nach Renteneintritt folgt. Es geht darum, das vorhandene Vermögen auf die im Alter vorherrschenden Bedürfnisse anzupassen und zu planen.

Anstatt sich für Rente oder Kapitalauszahlung entscheiden zu müssen, kann man Rente und Auszahlplan kombinieren. Wie macht man das am besten?

Pendl: Der eine braucht mehr festgarantierte laufende Auszahlungen, der andere will flexibel bleiben, und es gibt vielleicht auch unterschiedliche Vermögenshöhen, die verteilt werden sollen. Ich würde nicht empfehlen, das alles in einem einzigen Produkt zu lösen. Wenn diese beiden Themen getrennt voneinander angegangen werden, erhöht das die Flexibilität. Zwei Produkte können in der Kombination ganz individuell auf die Kundensituation abgestimmt werden.

Sie sprechen von höherer Flexibilität. Wofür soll das gut sein?

Pendl: Auf der einen Seite haben wir die laufende Auszahlung, garantiert lebenslang. Sie soll die laufenden Ausgaben decken. Dort ändern sich zwar Situationen, aber meistens steigt der Bedarf über die Zeit linear durch die Inflation, das kann indexiert werden. Auf der anderen Seite haben wir ein Produkt, das auf unvorhergesehene Situationen reagieren kann. Zum Beispiel, wenn etwa eine Reise ansteht oder ein neues Auto angeschafft wird. Später kann es Schicksalsschläge geben, für die dieser zweite Baustein angepasst werden kann. Stichwort Pflege, die laufenden Einnahmen können erhöht werden, indem auf diesen Teil zusätzliches Kapital verwendet wird. Der flexible Teil kann als zusätzlicher Auszahlplan verwendet werden, der dann diese Kosten deckt, und zwar ganz individuell, zu dem Zeitpunkt, ab dem es notwendig wird.

Ein wichtiges Thema ist auch der Vermögensübergang auf die nächste Generation. Wie können Berater die Wünsche ihrer Kunden erfüllen?

Pendl: Gerade bei der steueroptimierten Vermögensübertragung ist die Fondspolicen-Lösung sinnvoll. Sie können etwa mehrere Personen versichern und ganz individuell Erbe oder Schenkungen über die bezugsberechtigten Personen steuern. Je nach Verwandtschaftsgrad fallen Erbschaftssteuerfreibeträge höher oder niedriger und je nach zugedachter Summe auch die Erbschaftssteuersätze höher oder niedriger aus. Hinsichtlich der Freibeträge sind lediglich die Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahre zu berücksichtigen, deshalb können Freibeträge ggf. mehrfach genutzt werden.  Der Erblasser bzw. Schenkende kann dabei eine gewisse Kontrolle behalten. Das kann gerade bei jüngeren Erben oder Beschenkten sinnvoll sein.

Welche Vorteile haben Rentenverpflichtungen gegenüber der Schenkung von Bargeld, Konten oder Depotvermögen?

Pendl: Die Schenkung von Rentenverpflichtungen ist eine zusätzliche Möglichkeit, Vermögen zu übertragen. Sie eignet sich besonders für sehr vermögende Kunden, bei denen die Freibeträge in der Erbschaftssteuer nicht mehr ausreichen, oder wenn sie Vermögen zu weiter entfernten Verwandten oder sonstigen Personen übertragen, vererben oder verschenken wollen. Denn dort beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Wenn eine Rente verschenkt wird, zählt steuerlich nicht der übertragene Betrag, sondern die Rente wird nach Lebenserwartung abgezinst. Das heißt, je älter der Beschenkte ist, desto geringer ist der für die steuerliche Bewertung anzusetzende Kapitalwert. Hinzu kommt: Die Rente, die dann als monatliches Einkommen an den Beschenkten geht, wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert.  Das ist ein zusätzlicher Vorteil gegenüber anderen Möglichkeiten der Übertragung.

Kommen diese Konzepte häufig in der Praxis vor?

Pendl: Die Lösung ist noch nicht sehr bekannt und gilt als exotisch. Tatsächlich sollte dabei auf jeden Fall der Steuerberater miteinbezogen werden. Es lohnt sich als Berater, sich damit zu beschäftigen, es ist gar nicht so komplex, wie es auf Anhieb erscheint. Sie müssen nur bestimmte Spielregeln in der Vertragsgestaltung berücksichtigen. Zum Beispiel für Patchworkfamilien, die im Erbrecht nicht mit der klassischen Familie gleichgestellt sind, kann eine solche Lösung besonders attraktiv sein.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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