- Von Redaktion
- 23.03.2016 um 16:15
Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines einheitlichen Produktinformationsblatts für Nicht-Lebensversicherungen. Der Kunde muss darin vor Vertragsabschluss über Art und Umfang des Versicherungsschutzes, über Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Vertragslaufzeit und Möglichkeiten der Vertragsbeendigung informiert werden. Auch hier wird die Aufsichtsbehörde Eiopa die Details noch bekannt geben müssen.
Viele Versicherer haben sich um IDD noch nicht gekümmert
Was bedeutet das für den Markt hierzulande? Viel Arbeit, ist Sascha Däsler, Experte für Versicherungsvertrieb bei der Unternehmensberatung PPI, überzeugt: „Die Versicherer sollten IDD bereits in ihre Projektplanung für 2016 aufnehmen, um die teils gravierenden Auswirkungen der EU-Verordnung berücksichtigen zu können.“ Wirklich passiert ist das bisher aber noch nicht, zeigt eine Studie von PPI. Danach geben 54 Prozent der Versicherer an, sich noch nicht mit der neuen Richtlinie beschäftigt zu haben. Weitere 11 Prozent der Gesellschaften haben mit der IDD verbundene Themen bestenfalls zur Hälfte hausintern adressiert. Riskant, meint Däsler, und nennt als möglichen Fallstrick Provisionsauskünfte, die Kunden beim Vertragsabschluss erhalten. „Die Versicherer müssen künftig auf Knopfdruck die Provisionsbestandteile offenlegen.“
Auch für Berater wird sich einiges ändern. Die Anforderungen an die Qualifikation und Weiterbildung steigen, ebenso an Beratungs- und Dokumentationsprozesse. Wird das zu einem Vermittlersterben führen? „Schon 2006 und 2007 wurde im Vorfeld der Umsetzung der ersten Versicherungsvermittlungsrichtlinie das Aussterben der Versicherungsmakler prognostiziert“, erinnert sich Rottenbacher. „Das ist zum Glück nicht passiert, weil sich die Makler weiter professionalisiert und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben.“
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