- Von Manila Klafack
- 12.06.2019 um 13:28
Zwölf konkrete Handlungsempfehlungen für den Umbau der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland legt die CFA Society Germany, ein Berufsverband für professionelle Investoren und Investment-Manager, in einem aktuellen Positionspapier vor. Für diesen Vorschlagskatalog schauten sich die 14 Autoren in 11 Ländern deren Vorsorgesysteme an. Dabei fanden die Analysten mehrere Ansätze in der privaten und der betrieblichen Altersversorgung, die auf Deutschland übertragen werden könnten.
Merz schlägt Pflicht zur kapitalmarktorientierten Altersvorsorge vor
Die mangelnde Flexibilität, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Produkten für die Altersvorsorge sind die größten Kritikpunkte am deutschen System. Aber auch, dass nicht jeder Zugang zur staatlichen Förderung bekommt. Den heutigen Erwerbsbiografien werde nicht ausreichend Rechnung getragen, bemängeln die Analysten.
Diese zwölf Änderungen schlagen die Autoren vor:
Betriebliche und geförderte private Altersvorsorge zusammenlegen: Diese Integration erhöhe die Übertragbarkeit bestehender Altersvorsorge-Verträge bei Arbeitgeberwechseln und verringere die Benachteiligung von Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Unternehmen, von befristet Beschäftigten, Selbstständigen, Geringverdienenden, Hausfrauen und -männern und so weiter. Durch die Zusammenführung sollen diese Gruppen von den Kosten- und Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren können.
Da es zwei Arten von Anlegern gebe – die selbstbestimmten und diejenigen, die die Kapitalanlage delegieren wollen – sollte es auch zwei Modelle geben, die diesen Anforderungen gerecht werden. Welche, lesen Sie in den Punkten 3 und 4.
Eine Plattform für Produkte mit „fremdbestimmter“ Anlageauswahl: Als Vorbild für die Kapitalanlage für fremdbestimmte Investoren schlagen die Autoren das ITP-System in Schweden vor. Dabei handelt es sich um eine neutrale, zentrale Plattform für die Koordination der privaten und betrieblichen Altersvorsorge zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Anbietern. Diese Plattform wäre mit der Ausschreibung und der folgenden Auswahl der Produktanbieter für die staatlich geförderte Vorsorge betraut – auf Basis festgelegter Qualitäts- und Kostenkriterien. Vorsorgende könnten so unter anderem Produkte und Kosten vergleichen. Als Eigentümer und Verwalter dieser zentralen Instanz schlagen die Autoren den Staat vor. Die Bündelung hätte den Vorteil der Kosteneffizienz und Marktmacht, was laut der Autoren sowohl die Vertriebs- als auch die Verwaltungskosten für Sparer verringern könnte.
Für die Sparer, die sich selbst um ihre Anlagestrategie kümmern wollen, schlagen die Autoren vor, dass diese bei einer dafür zugelassenen Bank ein Konto eröffnen, das aus- schließlich für diese Form der Altersvorsorge genutzt werden darf. Es soll dann Spektrum an dafür zugelassenen Anlage-Optionen geben. Vorzeitige Entnahmen wären steuerpflichtig. Anschauungsbeispiel wäre hier der kanadische Regulated Retirement Savings Plan (RRSP).
Um mehr Wettbewerb zu schaffen, spricht sich das Intsitut auch dafür aus, dass neben den großen deutschen Versicherungen und Vermögensverwaltern auch mittelgroße und kleinere Pensionskassen und Versorgungswerke als Rentenanbieter zum Zuge kommen.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet werden, ist ein weiterer Vorschlag. Dabei bevorzugen die Autoren eine „Opt-out“-Regel. könnte eine weitreichende Abdeckung erzielt werden.
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