- Von Manila Klafack
- 12.06.2019 um 13:28
Beim Thema der Besteuerung lautet der Vorschlag, die Einzahlung und Thesaurierung zu begünstigen, um dem Zinseszins-Effekt optimal zu nutzen. Erst in der Auszahlungsphase sollte eine Steuer erhoben werden. Für die Beiträge sollte es eine Mindest- und eine Maximalschwelle geben: Der minimale Betrag soll dabei eine Mindestrente sicherstellen und der Höchstbetrag die steuerliche Abzugsfähigkeit begrenzen. Für Geringverdiener und Erwerbslose wünschen sich die Autoren eine Förderung durch den Staat.
Darüber hinaus wird davon abgeraten, die angesparte Summe einmalig auszuzahlen (außer in Ausnahmefällen), da das eventuell falsche Anreize setze.
Eine Zinsgarantie soll es nicht geben. Anleger sollen über deren Wirkungsweise sowie Vor- und Nachteile aufgeklärt werden. Zudem sollten Anbieter (etwa Pensionskassen) die Mittel der Vorsorgenden anhand von Risiko- und Renditegesichtspunkten anlegen, anstatt in einer Gesamtallokation. Dafür soll es unterschiedliche Anlagetöpfe je nach Alter und Risikoneigung geben.
Der offene Wettbewerb der Anbieter, der unter anderem durch die zentrale Plattform zustande kommen soll (siehe Punkt Nummer 3), würde laut der Autoren zu einer wirksamen Kostenkontrolle führen.
Die Autoren sprechen sich auch für eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos aus. „Insofern müssten Anbieter eigenständige Lösungen oder Produkte mit Partnerunternehmen für eine kostengünstige und effektive lebenslange Rente bei Renteneintritt oder danach bereitstellen“, schreiben sie im Positionspapier.
Als letzten Punkt sprechen sich die Autoren für eine bessere Bildung in Finanzdingen aus. Für Honorarberater stellt sich das Institut eine Zertifizierung in Bezug auf die geförderte Altersvorsorge vor. Das Ziel: Neue Standards für die Beratungsqualität in der Honorarberatung setzen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.
Zum ausführlichen Positionspapier geht es hier.
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