Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und bei Freche Versicherungsmakler in Kemnath für die biometrischen Risiken zuständig. © Freche Versicherungsmakler
  • Von Redaktion
  • 09.08.2017 um 09:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Die Lebensversicherung ist tot? Von wegen. Da klassische Policen immer weniger Rendite bringen, setzen Versicherer auf fondsgebundene Varianten. Wie diese funktionieren und was das neue Konzept taugt, untersucht Versicherungsmakler Philip Wenzel am Beispiel der fondsgebundenen Lebensversicherung Weit Blick von Standard Life.

Vermögen steuerfrei übertragen

Der größte Vorteil ist hierbei die Möglichkeit, zwei Versicherungsnehmer mit verschieden hohen Anteilen am Vertrag zu installieren. Durch dieses Verfahren lassen sich auch größere Vermögenswerte über die Zeit schenkungs- und vielleicht auch erbschaftssteuerfrei übertragen. Ob Erbschaftssteuer fällig wird, hängt eben auch entscheidend davon ab, wann der Erblasser stirbt. Das kann das Modell nicht berücksichtigen.

Aber mal ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Will ein Großvater seinem Enkel 500.000 Euro schenken, müssten 300.000 Euro – sofern das Kind des Großvaters nicht mehr lebt, immer noch 100.000 Euro – mit 11 Prozent versteuert werden. Die Schenkung fiele also 33.000 Euro beziehungsweise 11.000 Euro niedriger aus, als gewünscht.

Mit Weit Blick ließen sich sofort 40 Prozent beziehungsweise 80 Prozent der Versicherungsnehmer-Eigenschaften übertragen und nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist weitere 40 Prozent beziehungsweise die restlichen 20 Prozent, ohne dass eine Schenkungssteuer fällig werden würde. Verstürbe der Großvater vorher, sieht das anders aus. Kann man aber nicht planen.

Nun hat nicht jeder die Möglichkeit, eine halbe Million Euro an seine Enkel zu vererben, aber im Einzelfall kann es eben eine Lösung sein. Und 11 Prozent gesparte Steuern müsste ein anderes Produkt erstmal an Rendite erwirtschaften.

Schenker behält Kontrolle über das Geld

Aber auch für weniger betuchte Menschen kann das Produkt interessant sein. Häufig wird bei Geburt eines Kindes der Wunsch vorgetragen, etwas für das Neugeborene zu sparen. Dabei wird dann auch häufig die Sorge geäußert, der Nachwuchs werde das Geld mit 18 Jahren brutal auf den Kopf hauen.

Hat man eine Police mit zwei Versicherungsnehmern, darf der eine ohne den anderen in der Theorie nicht über das Geld verfügen. So behält der Schenker die Kontrolle über das Geld, solange er lebt.

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