- Von Lorenz Klein
- 11.12.2018 um 10:37
Tendenziell zahlen die deutschen Versicherer zunehmend mehr Provisionen aus, wie ein Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeigt: Waren es 2013 noch insgesamt 15,5 Milliarden Euro, stiegen die Auskehrungen in den beiden Folgejahren auf jeweils 15,9 Milliarden. 2016 gab es einen erneuten Zuwachs auf 16,2 Milliarden Euro.
„Ein Provisionsdeckel macht die Situation am Markt nicht besser"
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Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine „kleine Anfrage“ der FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Florian Toncar sowie weiterer Mandatsträger der Liberalen (Drucksache 19/6069).
Die FDP-Fraktion gilt als Kritiker eines gesetzlichen Provisionsdeckels, wie ihn die Regierung im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes in Erwägung zieht.
Woraus setzen sich die Provisionen zusammen?
Unter Provision versteht die Bundesregierung nach eigenen Angaben die „Abschluss- und Verlängerungsprovisionen“ sowie „Provisionen, soweit sie nicht anderen Funktionsbereichen zuzurechnen sind“ gemäß den von den Unternehmen gemeldeten Formblättern 200 und 810. In beiden Positionen seien „auch die an die Versicherungsvertreter gezahlten sonstigen Bezüge enthalten“, heißt es.
Was verdienen Honorarberater für eine Beratung?
Die Antwort geht auch auf die Bedeutung der Honorarberatung ein, allerdings fehlt es hier oft an aussagekräftigen Zahlen – etwa zur Frage, wie hoch die durchschnittliche Vergütung pro Beratung bei Honorarberatungen ausfällt. „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“, heißt es dazu. Passen muss die Bundesregierung auch im Hinblick auf die Höhe der Provisionen, „die in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit Wertpapier(neben)dienstleistungen im Rahmen der Anlageberatung oder im Bereich der Finanzanlagenvermittlung nach GewO ausgeschüttet wurden“.
Bedeutet: Wie die 193 Honorar-Finanzanlagenberater vergütet werden, die zum 1. Oktober 2018 nach Paragraph 34h der Gewerbeordnung registriert waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleiches gilt für die 349 Versicherungsberater, die nach Paragraf 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung registriert waren.
Die Zahl der Honorar-Immobiliardarlehensberater gemäß Paragraf 34i Absatz 5 der Gewerbeordnung beziffert die Bundesregierung zum 1. Oktober 2018 auf 640. Hinzu kommen 19 Wertpapier-Dienstleister, die im Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach Paragraf 93 WpHG bei der Aufsichtsbehörde Bafin geführt sind.
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