- Von Lorenz Klein
- 26.06.2019 um 15:31
Der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung hat sich nun vollends zur Hängepartie entwickelt. Zwar liegt inzwischen ein veränderter Referentenentwurf vor, über den Pfefferminzia am vergangenen Mittwoch als erstes Fachmedium berichtete. Doch dieser Entwurf hat es offenbar nicht zur Kabinettsreife geschafft.
„Der Deckel ist verfassungswidrig, das ignoriert die Politik“
„Provisionsdeckel kommt nicht den Versicherungsnehmern zugute“
Entscheidung über Provisionsdeckel vertagt
Denn: Eine Entscheidung über den Provisionsdeckel gab es auch am 26. Juni nicht. Auf der Tagesordnung des Kabinetts findet sich hierzu nichts.
Wie geht es nun weiter?
Das Kabinett tagt zwar auch während der Sommerpause des Bundestages. Bedeutet: So lange ein Kabinettsbeschluss bis Ende Juli/Anfang August stattfände, wäre eine Beschlussfassung durch den Bundesrat am 20. September (frühester Termin) noch machbar, wie Pfefferminzia aus Branchenkreisen erfuhr. Davon sei aber nicht unbedingt auszugehen, heißt es.
Klar ist bislang nur, dass der überarbeitete Referentenentwurf des Finanzministeriums zwei unterschiedliche Starttermine für den Provisionsdeckel vorsieht – den 1. Januar 2021 für das Neugeschäft, ab 2022 soll der Deckel dann auch für Altverträge mit höheren Provisionen gelten.
Dabei soll die Abschlussprovision, wie schon länger bekannt, auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden. Sind bestimmte Qualitätskriterien erfüllt, etwa eine geringe Stornoquote, darf die Provision bis zu vier Prozent betragen.
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