- Von Lorenz Klein
- 24.05.2023 um 17:43
EU-Kommissarin Mairead McGuinness hat am Mittwoch ihren Entwurf zur sogenannten Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) vorgestellt. Die Eckpunkte des Gesetzesentwurfs sickerten bereits Anfang Mai durch (wir berichteten) und mit größeren Überraschungen wartete McGuinness offenbar nicht auf.
Es bleibt jedenfalls dabei, dass ein generelles Provisionsverbot nicht im Entwurf der Kommission steht. Er sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, das heißt wenn nur Kundenaufträge ausgeführt werden („execution only“). Auch das ist nicht neu. Allerdings bleibt es dabei, dass McGuinness an ihrer Forderung nach einer Revisionsklausel festhält. Sollte die Branche nicht innerhalb von drei Jahren ihren Forderungen nach mehr Transparenz (mehr dazu weiter unten) nachkommen, wäre ein Provisionsverbot damit wieder möglich.
EU-Kommission legt Pläne für Provisionsverbot auf Eis
BVK warnt vor Schnellschüssen bei Provisionsverbot
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Die Vermittlerverbände Votum und AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung hatten es jüngst sogar für denkbar gehalten, dass der Entwurf ein Provisionsverbot für Makler bedeuten könnte (mehr dazu lesen Sie hier). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte sich dieser Lesart allerdings nicht anschließen wollen und die Kollegen vor „Schnellschüssen“ gewarnt (wir berichteten). Auch am heutigen Mittwoch mahnte der BVK in einer Stellungnahme zur Besonnenheit und forderte darin lediglich, „dass Makler gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte weiterhin vermitteln dürfen“.
„Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. „Das ist nicht zuletzt auf unsere intensive Interessenvertretung bei der EU und auf nationaler Ebene zurückzuführen“, freute sich Heinz. Die vielen Gespräche der BVK-Verantwortlichen mit den politischen Entscheidungsträgern hätten damit „Früchte getragen“.
Zugleich versprach der BVK-Präsident, alle Details noch genau zu prüfen – und ein gewisser Argwohn gegenüber der Kommission bleibt offenbar bestehen: „Bei allem positiv zu Bewertenden des Entwurfs sollte man bedenken, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen soll“, gab Heinz zu bedenken. So halte man es für unangemessen, „strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind“.
BVK: Besser gewesen, bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen
In der Tat sind im Entwurf strengere Regelungen für den Bereich „Interessenkonflikte“ sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten festgeschrieben. Darüber hinaus nimmt der Kommissionsentwurf laut BVK neue Regelungen zu vorvertraglichen Informationen sowie zu Aus- und Weiterbildungsfragen auf (für alle sogenannten Versicherungsanlageprodukte). Zudem finde sich der Gedanke „value for money“ in einigen Regelungen wieder und die europäischen Aufsichtsbehörden Eiopa und ESMA sollen stärkere Aufsichtsbefugnisse erhalten.
Der BVK kritisierte vor diesem Hintergrund, dass es „im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer“ besser gewesen wäre, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. „Wie auch immer“, so Heinz weiter, „der BVK wird sich in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten“.
Der Kommissionsentwurf wird nun zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat, im sogenannten Trilog, abgestimmt. Nach Einschätzung des BVK wird dies einige Monate in Anspruch nehmen.
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