- Von Karen Schmidt
- 14.03.2024 um 10:18
Kern des frisch verabschiedeten europäischen „AI Act“ ist die Einstufung der künstlichen Intelligenz (KI) in Risikostufen. Je riskanter eine Anwendung ist, desto strenger sind die Regeln.
Vertrieb ohne KI – geht das noch?
Wie sich KI in der Versicherungsbranche einsetzen lässt
Der Versicherungsverband GDV hat sich zum „AI Act“ geäußert und befürwortet ganz grundsätzlich verbindliche Regeln für den Einsatz von KI. „Die Einigung auf für alle verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist gut“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Auch für den Versicherungssektor sei KI der nächste große Entwicklungsschub.
Jetzt kommt das Aber. Die Versicherer üben Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich.
Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist“, so Asmussen. „Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter.
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