- Von Oliver Lepold
- 13.07.2018 um 09:07
Pfefferminzia: Wie definieren Sie Ruhestandsplanung? Wie hängt dies mit der Generationenberatung zusammen?
Martin Doppler: Die Ruhestandsplanung ist eine Zeitraumbetrachtung vom Zeitpunkt des Ruhestandes bis hin zum letzten Atemzug des Kunden. Wir achten darauf, dass die Wünsche des Kunden mit den vorhandenen Mitteln bestmöglich abgedeckt werden. Wir sehen dabei eine enge Verzahnung zur Generationenberatung, denn es geht dabei sowohl um die Eltern des Mandanten als auch um die Kinder. Erwartet der Kunde zum Beispiel in absehbarer Zeit ein Erbe oder gibt es Pflegeaufwendungen für Eltern oder Schwiegereltern? Diese Szenarien müssen wir mit berücksichtigen. Bei Kindern kommt es darauf an, ob sie mit regelmäßigen Einkünften ausgestattet sind und wie ihre Vorsorgesituation aussieht.
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Welche Rolle spielt das Beratungsfeld in Ihrem Beratungsalltag?
Ich bin seit 20 Jahren bei MLP und betreue im Schwerpunkt Mediziner. Meine Kunden werden mit mir älter und uns treiben die gleichen Fragen um. Immer mehr Mandanten wachsen in die Altersgruppe 50plus hinein. Die Kunden von MLP sind heute im Durchschnitt etwas über 40. In drei Jahren werden wir über eine viertel Million Familienkunden haben, in denen mindestens ein Mitglied älter als 50 Jahre ist. Die Ansprache ergibt sich automatisch aus der Betreuung der Kunden. Es geht dabei weniger um Technik. Jeder hat sich entweder schon Gedanken um seine Ruhestandsplanung gemacht oder vermeidet diese absichtlich. Aber wenn die Sprache darauf kommt, winkt kein Kunde ab.
Wie ist Ihre Beratungsphilosophie?
Es ist wichtig, dem Mandanten das ‚Big Picture’ zu zeigen, was Ruhestandsplanung eigentlich bedeutet, basierend auf seinen Wünschen und Zielen. Es geht nicht darum, ihm ein Standardkonzept überzustülpen, denn die Bandbreite der Lebensplanung geht weit auseinander. Die primäre Aufgabe ist die lebenslange Ausstattung mit regelmäßigen Einnahmen, die die Pflichtausgaben decken. Mediziner unterscheiden sich hier stark von anderen Berufen, weil viele Ärzte nach dem 65. Lebensjahr in einem gewissen Rahmen weiterarbeiten. Der Ruhestandszeitpunkt, zu dem kein berufliches Einkommen erlöst wird, liegt fast immer deutlich später. Das muss berücksichtigt werden.
Bitte nennen Sie uns ein typisches Problem der Übertragung von Kapital an die nächste Generation. Gibt es hier Standardlösungen?
Die rechtliche Vorsorge, also Erben und Schenken, ist ein sehr wichtiger Block in der Beratung. Viele Mandanten möchten mit warmer Hand geben – da gibt es interessante Vertragslösungen, die anders als bei Schenkungen den Mandanten schützen und sein Kapital nicht komplett aus der Hand geben. Wenn Sie zum Beispiel einer Nichte, die nur über 20.000 Euro Freibetrag verfügt, 100.000 Euro für ihr Studium zukommen lassen möchten, bietet sich eine Gestaltung im Versicherungsmantel an. Sie und die Nichte werden Vertragspartner und Versicherungsnehmer. Sie packen 100.000 Euro hinein und übertragen stückweise über die Zeit, bis der Nichte irgendwann der ganze Vertrag gehört. Man benötigt eine sichere Fach- und Sachkenntnis für die zum Teil sehr individuellen und aufwändigen Lösungen.
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