- Von Juliana Demski
- 17.10.2017 um 13:12
Gehört man zu jenen Kunden, die vom Run-off-Trend der Lebensversicherer betroffen sind, kommen einige Fragen auf: Was ändert sich eigentlich für mich? Was kann und sollte ich tun? Die Stiftung Warentest sowie weitere Experten aus dem Verbraucherschutz haben sich mit genau diesen Themen befasst.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Run-off
„Wir werden die Belange der Versicherten wahren“
Aber zunächst von vorn:
Einige Lebensversicherer – darunter auch große Namen wie die Arag und die Basler – haben im Zuge der Niedrigzinsphase bereits ihre Bestände an Lebensversicherungsverträgen verkauft. Weitere Gesellschaften haben es vor: zum Beispiel die Generali und die Ergo. Einige sogenannte Run-off-Gesellschaften kommen dann als Aufkäufer in Frage, um die Verträge weiterzuführen.
Zwar will die Finanzaufsicht Bafin genau prüfen, wer was übernehmen will und will dabei auch die Interessen der Kunden gewahrt wissen. Dennoch geben sich viele Verbraucherschützer besorgt – unter anderem der Bund der Versicherten (BdV) sowie der Finanztip-Chefredakteur und Spiegel-Online-Kolumnist Hermann-Josef Tenhagen. Er fragt sich in seinem letzten Beitrag, wie die Bafin „diese neuen Dienstleister ernsthaft überwachen will“.
Zugleich rätselt er, warum die potenziellen Aufkäufer „diese Millionen Kunden“ eigentlich haben wollen sollten? Schließlich hätten diese genug mit den Versprechen an die eigenen Kunden zu tun, mutmaßt Tenhagen.
Ein Verkauf an ausländische Unternehmen sei demnach eher unwahrscheinlich. Grund: Die deutsche Lebensversicherung ist laut Bafin „ein sehr spezielles Produkt“, so der Finanztip-Mann.
Bisher sind drei große Run-off-Gesellschaften auf dem Markt präsent:
- Die Frankfurter-Leben-Gruppe hat insgesamt rund 420.000 Verträge aufgekauft, die zuvor der Basler und Arag gehörten.
- Die Athene Lebensversicherung verwaltet nun 350.000 einstige Delta-Lloyd-Verträge.
- Der Viridium-Gruppe gehört nun knapp eine Million Policen, die vorher bei der Heidelberger Lebensversicherung, der Skandia und der Protektor Lebensversicherung zuhause waren.
Insgesamt macht das ein Vertragsvolumen von ungefähr 1,8 Millionen – auch Rürup- und Riesterrenten sind betroffen.
Kunden aus diesen Beständen können ihren Vertrag theoretisch an sogenannte Policen-Aufkäufer verkaufen. Dafür sollte aber ein hoher Garantiezins vorhanden sein, wie eine Stichprobe der Verbraucherzeitschrift Finanztest zeigt.
Die Stiftung Warentest gibt Run-off-Betroffenen folgenden Rat:
Standmitteilung prüfen
Betroffene, die sich mit ihrem Vertrag bei einer Abwicklungsplattform wiederfinden, sollten ihre Standmitteilungen der neuen Gesellschaft prüfen. Und zwar mit der Frage: Hat sich die Überschussbeteiligung verschlechtert? Zur Not sollten sie nachfragen.
Vertrag fortführen
Auch, wenn es wohl vielen in den Sinn kommt: Lebens- oder Rentenversicherungen, die noch einige Jahre laufen, sollten Betroffene nicht einfach kündigen. Eine vergleichbar hohe sichere Verzinsung gibt es laut Finanztest derzeit nicht. Die meisten Kosten haben die Kunden demnach sowieso schon bezahlt. Daher überwiegen in Zukunft die Vorteile am Vertrag festzuhalten als einen neuen abzuschließen.
Kapitalzahlung wählen
Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sollten die betroffenen Versicherten am Ende der Sparphase prüfen, wie hoch die Steuer ist, und dann möglichst die Kapitalzahlung wählen, empfiehlt Finanztest. Denn: Es werden keine neuen Kunden mehr aufgenommen, und der Bestand verringert sich automatisch. Wie viel Geld also am Ende für alt werdende Rentner übrig ist, kann zum aktuellen Zeitpunkt keiner sagen.
Ein weiterer Pluspunkt, der für die Abwicklungsplattformen spricht:
Die Spezialisten haben sich in ihrer Verwaltung auf Bestandskunden eingestellt, verfügen laut Finanztest über weniger teures Personal und sparen so Geld. Dabei gilt: Je mehr Kunden sie haben, desto günstiger wirtschaften sie, da sie Anlageprodukte zu geringeren Kosten kaufen können als ein kleiner oder mittelgroßer Versicherer, fassen die Experten von Finanztest zusammen.
Und:
Haben die Gesellschaften weniger Kosten als gedacht, müssen sie mindestens 50 Prozent von diesen Überschüssen an ihre Kunden abgeben. Das schreibt die Mindestzuführungsverordnung vor. Auch vom Kapitalanlageergebnis und Risikoergebnis bekommen die Kunden etwas ab: Jeweils mindestens 90 Prozent davon gehören ihnen.
Das Problem an der Sache:
Im jüngsten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Versicherer im Run-off sind vom Wettbewerbsdruck abgekoppelt. Sie können sich darauf beschränken, die Versicherten nur im vorgeschriebenen Mindestumfang an den Überschüssen zu beteiligen.“
Und weiter:
„Wird der Bestand zu klein, ist möglicherweise kein adäquater versicherungstechnischer Risikoausgleich im Kollektiv mehr möglich“, schreibt Finanztest, Was also mit den letzten Rentnern im Bestand passieren wird, steht noch nicht wirklich fest.
Verbraucherschützer Tenhagen weist in seiner Kolumne allerdings darauf hin, dass das Kostenpendel irgendwann in die andere Richtung ausschlagen könnte.
So könne in Zukunft das Kostenproblem für die verbleibenden Kunden „wieder auftauchen“. Nämlich dann, wenn die Kundenbasis bei den Abwicklern schrumpft, da immer mehr Kunden ihre Lebens- und Rentenversicherungen ausgezahlt bekommen und ja keine neuen Kunden nachkommen. „Das heißt insbesondere für die, die erst nach der Jahrtausendwende einen Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben“, berichtet Tenhagen. „Von ihren 50 oder mehr Jahren Vertragslaufzeit sind ja dann noch Jahrzehnte übrig.“
Für immer weniger Kunden müssten die Geldverwalter also einen Verwaltungsapparat erhalten – und das ginge eben zu Lasten der verbliebenen Versicherten, folgert der Autor.
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