- Von Lorenz Klein
- 23.11.2018 um 10:22
Pfefferminzia: Am Freitag, den 23. November befasst sich der Bundesrat mit der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) – wie ist hier der weitere Zeitplan und inwieweit rechnen Sie hier noch mit Änderungen?
Norman Wirth: Wir rechnen damit, dass es zu einer nicht kontroversen Abstimmung ohne weitere Änderungen des vorliegenden Entwurfes kommen wird. Dann würde die Verordnung am Tag nach der Veröffentlichung des Textes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dieses Datum steht nicht fest. Ich gehe aber davon aus, dass das noch im Dezember sein wird.
>>> Die Meldung zur verabschiedeten Versicherungsvermittlungsverordnung finden Sie hier
Bundesregierung beschließt Vermittlungsverordnung
Bundestag gibt grünes Licht für Vermittler-Verordnung
Sie begleiten die Entwicklungsschritte der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD schon seit einigen Jahren – mit welchem Blick schauen Sie heute auf die Richtlinie. Ist dieser womöglich wohlwollender als zu Beginn der Initiative?
Die IDD ist eine europäische Richtlinie, deren Umsetzung in allen EU-Ländern zu erfolgen hatte. In vielen Punkten ließ die Richtlinie jedoch den Staaten der EU einen gewissen Spielraum. So zum Beispiel bei der Frage, ob ein Provisionsverbot eingeführt wird – oder nicht. Letzteres ist bekanntlich in Deutschland der Fall.
Die großen Überschriften für die IDD waren Verbraucherschutz, Transparenz und europäische Harmonisierung. Mein persönliches Fazit – analog übrigens zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Es wurde und wird ein unfassbar großer bürokratischer, finanzieller, zeitlicher Aufwand für ein äußerst bescheidenes Ergebnis betrieben.
Mein persönlicher Blick ist also nicht wohlwollender, sondern eher kritisch erleichtert, da wir es nun halbwegs hinter uns haben.
Können Sie bitte näher ausführen, was Sie mit „äußerst bescheidenes Ergebnis“ genau meinen?
Welchen Mehrwert die meisten nun zusätzlich geforderten Informationen für den Kunden bieten sollen, erschließt sich mir nicht. Das erleben wir auch wieder bei den Änderungen, die mit der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung einhergehen. Allein die Änderungen der Kundenerstinformation sind jeweils kompletter Unsinn. Warum soll ein Vermittler dem Kunden zum Beispiel mitteilen, ob er eine Beratung anbietet (Paragraf 15 Absatz 1 Nr. 4), wenn er doch so oder so eine Beratungspflicht hat? Wie soll ein Vermittler dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt schon die Art und Herkunft seiner Vergütung mitteilen (Paragraf 15 Abs. 1 Nr. 5 bis 8), obwohl er doch bis dahin noch gar kein Kundengespräch durchgeführt hat und insofern auch nicht weiß, welches Produkt – falls überhaupt – mit welcher Vergütung, also brutto, netto oder ein Mix, für den Kunden das passende ist?
Auch das äußerst beschäftigungsintensive Thema zur Zielmarktdefinition von Versicherungsprodukten war doch eher mehr ein mit Kanonen auf Spatzen schießen als von einer zwingenden Notwendigkeit getrieben. Klar ist, dass es hier darum ging, dass den Kunden nur solche Produkte vermittelt werden sollen, die für sie passen. Klar ist auch, dass es in der Vergangenheit vereinzelt äußerst ärgerliche Missstände gab. Das war aber nicht die Norm und konnte auch ohne IDD juristisch geklärt werden.
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