- Von Redaktion
- 04.10.2017 um 11:01
Versicherer müssen im Rahmen von Solvency II regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen ihres Risikoprofils sogenannte unternehmenseigene Risiko und Solvabilitätsbeurteilungen (Own Risk and Solvency Assessment – Orsa) veröffentlichen. Außerdem müssen die Unternehmen wesentliche Ergebnisse hieraus an die Finanzaufsichtsbehörde Bafin berichten. Daraus kann die Bafin ableiten, ob die Versicherer ihr Risiko und ihr Kapitalmanagement miteinander verzahnen und ob sie so genug Kapital für die eingegangenen Risiken vorhalten.
„Wir sind zufrieden“
„Es ist sehr betrüblich, dass es immer wieder zu Fehlinterpretationen kommt“
Die Versicherungsaufseher haben sich diese Orsa-Berichte nun genauer angeschaut – und sehen hier noch einiges an Verbesserungsmöglichkeiten. Hier gehen wir auf einige der Kritikpunkte ein. Die vollständige Übersicht finden Sie im aktuellen Bafin-Journal ab Seite 16.
So seien die meisten Berichte zwar umfangreich, enthielten aber nicht „alle wesentlichen qualitativen und quantitativen Ergebnisse des Orsa“, schreibt die Finanzaufsichtsbehörde im Bafin-Journal 09/2017. „Die präsentierten Zahlen und Schlussfolgerungen sind teilweise nicht nachvollziehbar, weil die Annahmen Methoden, Berechnungen und Beweggründe, auf denen sie basieren, nicht angegeben werden und sich auch nicht aus anderen Quellen erschließen“, so die Kritik der Aufseher. Die Behörde erwartet nun deutlich mehr Hintergrundinfos in den Berichten.
Daten sind oft zu alt
„Erhebliche Sorge“ bereitet es den Aufsehern, dass die Versicherer mit veralteten Zahlen arbeiten: „Viele Unternehmen greifen auf die Jahresabschlussdaten des vergangenen Geschäftsjahres zurück, obwohl der Orsa erst gegen Ende des dritten oder gar erst im vierten Quartal des aktuellen Geschäftsjahres durchgeführt wird.“
Risikobeurteilungen, die auf alten Daten beruhten, seien für strategische Entscheidungen im Risiko und Kapitalmanagement aber nicht brauchbar. Die Bafin erwägt daher, eine Regel aufzustellen, wie weit der Stichtag für die verwendeten Daten maximal zurückliegen darf.
Ein weiterer Kritikpunkt: „Das Thema Einhaltung der Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen wird in den meisten Berichten eher stiefmütterlich behandelt“, stellt die Bafin fest. Die Informationen seien in aller Regel sehr kurz und wenig detailliert. Hier erwartet die Bafin in Zukunft deutlich ausführlichere Angaben, insbesondere zu möglichen künftigen Problemen bei der Einhaltung der Anforderungen.
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