- Von Karen Schmidt
- 22.09.2023 um 13:22
Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben ihre Verhandlungen über die europäischen Aufsichtsregeln für den Versicherungssektor, Solvency II, begonnen – die sogenannten Trilog-Verhandlungen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hat vor diesem Hintergrund die Bedeutung von Solvency II für den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft hervorgehoben: „Solvency II hat sich seit seiner Einführung bewährt. Zu hohe Anforderungen lassen aber kaum Luft für Investitionen in die so wichtige Transformation.“
Der GDV spricht sich aber auch für Verbesserungen an dem Regelwerk aus – vor allem die Extrapolation und die Volatilitätsanpassung der Zinskurve müssten angepasst werden. „Solvency II muss in jedem Zinsumfeld funktionieren, daher sind Anpassungen zur Berücksichtigung negativer Zinssätze, wie von der Kommission vorgeschlagen, grundsätzlich sinnvoll“, so Asmussen. „Die Verschärfungen an der Extrapolation der risikofreien Zinsen schießen aber deutlich über das Ziel hinaus.“
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Enttäuscht zeigt sich der Verband vom neuen Rahmen für kleinere Versicherer. Dieser sei vor allem für den deutschen Markt wenig praxistauglich. „Der Vorschlag der Kommission, Versicherern mit geringem Risikoprofil Erleichterungen zuzugestehen, ist ein richtiger Impuls”, sagt Asmussen. Allerdings seien die Kriterien, mit denen diese Versicherer bestimmt werden sollen, für größere Märkte viel zu restriktiv. „Wir erwarten, dass nur eine sehr kleine Zahl von deutschen Versicherern von diesen Erleichterungen profitieren wird“, so Asmussen.
Der GDV unterstützt hingegen den Vorschlag, dass Unternehmen mit geringem Risikoprofil erleichterten Nachhaltigkeitsberichtspflichten unterliegen sollen. Die Versicherer befürworten ausdrücklich auch die Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Solvency II. Es sollten aber keine Vorgaben gemacht werden, die bereits in anderen europäischen Initiativen verankert sind, wie zum Beispiel Transitionspläne. „Eine Doppelung von ganz ähnlichen Vorgaben in unterschiedlichen Regelwerken führt nur zu Verwirrung, unnötigem Zusatzaufwand und Bürokratie“, sagt Asmussen.
Sanierungs- und Abwicklungspläne: Keine Pauschallösungen
Neben dem Trilog-Start zu Solvency II blicken die Versicherer gespannt auf die anstehenden Verhandlungen zur Insurance Recovery and Resolution Directive, die unter anderem verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungspläne für die Versicherungswirtschaft vorsehen. Die Vorbereitung auf zukünftige Krisen ist aus GDV-Sicht eine sinnvolle Maßnahme für Unternehmen und Aufsichtsbehörden. Pauschale Regelungen, die das konkrete Risiko eines einzelnen Unternehmens für die Finanzstabilität außer Acht lassen, hält der Verband jedoch für nicht hilfreich.
Zudem sollte den in den Mitgliedsstaaten bereits vorhandenen Sicherungsvorkehrungen angemessen Rechnung getragen werden, findet Asmussen: „Es gibt bereits nationale Sicherungseinrichtungen, zum Beispiel Protektor für Lebensversicherungen in Deutschland, die sich im System etabliert haben.“
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