- Von Redaktion
- 07.08.2017 um 08:46
Erwartungsgeladen war die Stimmung in der Versicherungsbranche am 22. Mai 2017. Denn an diesem Tag mussten gut 350 deutsche sowie mehrere Tausend europäische Versicherer erstmals ihren „Bericht zur Solvabilität und Finanzlage“ (Solvency and Financial Condition Report, SFCR) im Rahmen des neuen EU-Eigenmittelregimes Solvency II vorlegen.
„Wir sind zufrieden“
„Es ist sehr betrüblich, dass es immer wieder zu Fehlinterpretationen kommt“
Wie die Zinszusatzreserve die Erträge der Lebensversicherer killt
Seit Januar 2016 gilt das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II. Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Pleite von Versicherern zu verhindern und sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Zusagen an die Kunden auch unter extremen Umständen erfüllen können.
Im Mittelpunkt steht daher das Risiko eines Versicherers:
Je höhere Risiken er eingeht, desto mehr Eigenkapital muss er auch vorhalten. Heißt etwa: Legt ein Versicherer das Geld seiner Kunden vor allem in Aktien an, muss er dafür mehr Puffer bereithalten als einer, der vor allem Anleihen kauft. Oder hat ein Versicherer einen großen Bestand an klassischen Lebensversicherungen mit hohen, sehr langfristigen Garantien, ist mehr Reserve nötig als bei einem Anbieter, der hauptsächlich Fondspolicen ohne Garantien im Portfolio hat, bei denen das Risiko vor allem der Kunde trägt.
Auch neu:
Die Versicherer müssen nun regelmäßig einmal im Jahr der Öffentlichkeit und der Finanzaufsicht berichten, wie es um ihre Kapitalausstattung, Kapitalanlagen und Risikokalkulation bestellt ist. Der erste Bericht dieser Art, eben der „Solvency and Financial Condition Report“, war nun am 22. Mai fällig.
Eine kurze Lektüre beschert einem der Report dabei nicht. Die Werke sind oft um die 100 Seiten stark. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die sogenannte Bedeckungs- oder Solvenzquote. Sie gibt das Verhältnis der Eigenmittel eines Versicherers zu seinem erforderlichen Kapital an.
Was ist aber erforderlich?
Die Versicherer sollen auch bei sehr unwahrscheinlichen Risiken in der Lage sein, Leistungen an ihre Kunden auszuzahlen. Die Sollgrößen für die hierfür erforderlichen Kapitalpolster sind die Solvenzkapitalanforderung (SCR) und die Mindestkapitalanforderung (MCR). Diese muss jedes Unternehmen mithilfe bestimmter Formeln für sich errechnen, wobei es alle für sich relevanten Risikoszenarien berücksichtigen muss.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren