- Von Oliver Lepold
- 19.11.2018 um 16:15
Gutachten: Keine Einschränkungen für Kundenrechte
Demnach sind die Kundengelder auch weiterhin absichert. Denn auch in Irland besteht ein Insolvenzschutz nach EU-Vorgaben: „Unsere Kunden werden durch aufsichtsrechtliche Vorschriften zum Insolvenzschutz auch nach der Übertragung des Geschäfts auf die Standard Life International DAC geschützt. Diese Vorschriften beruhen auf einer EU-Richtlinie, die insoweit mit den in Deutschland geltenden Vorschriften vergleichbar sind“, so Nuschele.
Demnach werden die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen geschützt. Sicherungsvermögen sind Kapitalanlagen, die der Versicherer getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss. Für den Fall, dass Standard Life International DAC wider Erwarten insolvent werden sollte, stehen diese Kapitalanlagen vorrangig für die Kunden zur Verfügung. Das bedeutet: Die Kunden werden bei Geschäftsausfall zuerst aus diesem Sicherungsvermögen bedient (abgesehen von den Kosten für das Insolvenzverfahren). Der unabhängige Gutachter Tim Roff, FIA, Partner der WP-Gesellschaft Grant Thornton UK LLP, kommt daher in seinem Bericht zum Ergebnis, dass mit der Übertragung „keine erheblichen nachteiligen Folgen für die Sicherheit der Leistungen oder die zukünftigen Leistungserwartungen“ zu erwarten sind.
Was ändert sich für Kunden?
Die garantierten Leistungen aus den Verträgen bleiben nach der Übertragung auf Standard Life International DAC vollumfänglich erhalten, ebenso wie die vertraglichen Rechte der Kunden. Die Verträge unterliegen weiterhin deutschem Vertrags- und Steuerrecht, auch die Rechtsaufsicht der Bafin bleibt bestehen. „Standard Life International übernimmt alle Rechte und Pflichten von der Standard Life Assurance, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. In der täglichen Verwaltung Ihres Versicherungsvertrags gibt es für Kunden keinen Unterschied“, so Nuschele. Die Versicherungsnummer, Zahlungen und Ansprüche aus dem Vertrag, Versicherungsbeiträge und -kosten sowie die Art und Weise, wie der Vertrag verwaltet wird, ändern sich nicht.
Mehrere Branchenmedien wie „Bank intern“ und der „versicherungs-tip“ haben den Vorgang bereits aufgegriffen und die Behauptungen der Verbraucherzentrale entsprechend kommentiert. Standard Life verweist auf die umfangreichen bereits veröffentlichten Informationen und steht für Vertriebspartner zudem für Rückfragen zum Sachverhalt jederzeit zur Verfügung.
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