- Von Juliana Demski
- 25.05.2021 um 17:06
Wenn es nach der EU-Kommission geht, dann könnte es eventuell bald neue Umsatzsteuerregeln für Finanzdienstleistungen und Versicherungen geben. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hält ein solches Vorhaben für falsch, wie er nun verkündete.
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„Das Umsatzsteuergesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Mehrwertsteuersystem-Richtlinie“, heißt es dazu in der aktuellen Stellungnahme des Verbands. „Es bestehen hierbei nur wenige Wahlmöglichkeiten für den deutschen Gesetzgeber, das meiste ist 1:1 zu übernehmen. Wie für viele andere Rechtsgebiete spielt daher auch für die Umsatzsteuer die wesentliche Musik in Brüssel.“
Vor bald 50 Jahren seien die wesentlichen Steuerbefreiungen für die Branche formuliert worden. „Seitdem ist viel passiert und die EU-Kommission prüft daher, ob die Regeln angepasst werden müssten“, holt der Verband weiter aus.
Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahren habe der AfW mit Unterstützung seines steuerpolitischen Beraters, Daniel Ziska von GPC Tax Berlin, nun im Wesentlichen folgende Positionen erarbeitet:
- „Die bisherigen Steuerbefreiungen müssen mindestens im bisherigen Umfang erhalten bleiben.“
- „Um das ganze System zu vereinfachen, wäre eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug, so wie man sie bei bestimmten exportorientierten Umsätzen kennt, das Beste.“
- „Auch die Beratung zu den Produkten der Finanzdienstleistung sowie die Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten müssen von der Steuer befreit werden, um aufwendige Abgrenzungsprobleme zu lösen.“
- „Wenn sich Unternehmen Kosten teilen, darf dies nicht zu einer Umsatzsteuerbelastung führen.“
- „Die umsatzsteuerliche Organschaft (Umsatzsteuergruppe), welche die Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Gesellschaften eliminiert, muss auch länderübergreifend möglich sein.“
Im vierten Quartal 2021, so der Plan, wolle die EU-Kommission das weitere Vorgehen verkünden und gegebenenfalls auch bereits einen ersten Änderungsentwurf vorlegen. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Es gibt Chancen für Verbesserungen, aber genauso besteht die Gefahr, dass die Vorschriften verschärft werden und was heute steuerfrei ist, morgen steuerpflichtig werden könnte. Wir werden das Thema weiter aktiv begleiten.“
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