Das Gebäude des VZBV in Berlin: Der Verband begrüßt den Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung – und nutzt diese Forderung, um auch die Debatte um einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wieder anzuheizen. © picture alliance / Stefan Jaitner/dpa-Zentralbild/dpa | Stefan Jaitner
  • Von Juliana Demski
  • 19.04.2021 um 19:31
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:55 Min

Im Rahmen des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes kam auch das Thema Provisionsdeckel bei Restschuldversicherungen im Bundestag auf. Zur Anhörung im Finanzausschuss hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun eine Stellungnahme abgegeben. Sowohl in der Restschuldversicherung als auch in der Lebensversicherung seien Provisionsdeckel sowie weitere Schritte notwendig, heißt es dort. Hier kommen die Details.

Wenn es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht, dann ist es höchste Zeit für einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung. Ein solcher ist aufgrund des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes auch bereits Thema im Bundestag (wir berichteten); zur Anhörung im Finanzausschuss hat der VZBV dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht.

Darin heißt es, der VZBV begrüße „einen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent bezogen auf die vereinbarte Kreditsumme, um zumindest die hier zu beobachtenden Provisionsexzesse und daraus resultierende Verbraucherschäden zügig zu unterbinden“. Ferner seien Restschuldversicherungen „überteuerte Produkte mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden“.

In den Augen des VZBV seien hier vor allem vier Handlungen nötig:
  1. „In einem ersten Schritt muss die aufgrund der einkalkulierten Provisionen teilweise als sittenwidrig eingestufte Produktgestaltung unverzüglich unterbunden und die Provisionen gedeckelt werden.“
  2. In einem zweiten Schritt müsse zudem der Verkauf von Restschuldpolicen „zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden“.
  3. Die Prämie für die Restschuldversicherung müsse zudem als „laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein“ und dürfe „nicht über den Kredit finanziert werden“.
  4. Auch sollten alle Verkäufer entsprechender Policen „die Anforderung an die Berufszulassung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen“.

Aber damit nicht genug; der VZBV hat die Gunst der Stunde auch genutzt, um auch das Thema Provisionsdeckel in der Lebensversicherung anzusprechen.

Dazu heißt es in der Stellungnahme:

„Bei Lebensversicherungen untergraben die schwache Rentabilität aufgrund hoher Kosten und einer durch die Garantien bedingten ineffizienten Kapitalanlage das Ziel einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Mit der neuerlichen Absenkung des Höchstrechnungszinses manifestiert sich die Fehlkonstruktion der Lebensversicherung.“

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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