- Von Juliana Demski
- 19.04.2021 um 19:31
Wenn es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht, dann ist es höchste Zeit für einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung. Ein solcher ist aufgrund des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes auch bereits Thema im Bundestag (wir berichteten); zur Anhörung im Finanzausschuss hat der VZBV dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht.
„Generelles Provisionsverbot ist auf jeden Fall eine Option“
„Provisionsberater sind keine Berater, sondern Verkäufer“
Große Koalition will Provision bei Restschuldversicherung deckeln
Darin heißt es, der VZBV begrüße „einen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent bezogen auf die vereinbarte Kreditsumme, um zumindest die hier zu beobachtenden Provisionsexzesse und daraus resultierende Verbraucherschäden zügig zu unterbinden“. Ferner seien Restschuldversicherungen „überteuerte Produkte mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden“.
In den Augen des VZBV seien hier vor allem vier Handlungen nötig:
- „In einem ersten Schritt muss die aufgrund der einkalkulierten Provisionen teilweise als sittenwidrig eingestufte Produktgestaltung unverzüglich unterbunden und die Provisionen gedeckelt werden.“
- In einem zweiten Schritt müsse zudem der Verkauf von Restschuldpolicen „zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden“.
- Die Prämie für die Restschuldversicherung müsse zudem als „laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein“ und dürfe „nicht über den Kredit finanziert werden“.
- Auch sollten alle Verkäufer entsprechender Policen „die Anforderung an die Berufszulassung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen“.
Aber damit nicht genug; der VZBV hat die Gunst der Stunde auch genutzt, um auch das Thema Provisionsdeckel in der Lebensversicherung anzusprechen.
Dazu heißt es in der Stellungnahme:
„Bei Lebensversicherungen untergraben die schwache Rentabilität aufgrund hoher Kosten und einer durch die Garantien bedingten ineffizienten Kapitalanlage das Ziel einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Mit der neuerlichen Absenkung des Höchstrechnungszinses manifestiert sich die Fehlkonstruktion der Lebensversicherung.“
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