- Von Juliana Demski
- 19.04.2021 um 19:31
Der Verband fordert diesbezüglich die Abschaffung der Regelung zum Höchstrechnungszins. Dieser solle nicht auf 0,25 Prozent begrenzt, sondern mit Einführung des neuen Aufsichtsregimes unter Solvency II „ersatzlos gestrichen werden“. Zudem sei bei der kapitalbildenden Lebensversicherung „ein Provisionsverbot einzuführen“, so der VZBV weiter.
Die Begründung:
„Durch einen abgesenkten Garantiezins wird es künftig schwerer, beziehungsweise es wird wesentlich länger dauern, ‚Verluste‘, die bei einer hohen Kostenbelastung in den ersten Vertragsjahren entstehen, auszugleichen. Die zu ziehende Konsequenz lautet: Werden die Zinsen gesenkt, müssen auch die Kosten gesenkt werden!“
Markterhebungen der Finanzaufsicht Bafin, die dem VZBV vorlägen, zeigten jedoch, dass die Senkungen bei den Kosten eher gering sind. Der größte Kostentreiber seien die Abschluss- und Vertriebskosten mit den dort einkalkulierten Provisionen – und auch hier zeige sich wenig Bewegung nach unten, führt der Verband aus. Konsequenterweise hätte die Bafin deshalb einen Deckel bei den Provisionen von Lebensversicherungen vorgeschlagen.
Ein Regelungsvorschlag sei zwar auf Eis gelegt worden. Aber: „Da der Provisionsdeckel nach Ansicht des VZBV nicht dafür sorgen wird, dass Verbraucher hinsichtlich Beitrag und Laufzeit bedarfsgerecht beraten werden, kann nur ein Provisionsverbot für dieses Produkt den Fehlanreiz beseitigen und für eine deutliche Kostensenkung sorgen“, begründet der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Forderung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren