- Von Redaktion
- 28.05.2018 um 19:07
„20 Jahre sind zu lang, um risikolos anzulegen“
Christian Nuschele, Vertriebschef der Standard Life in Deutschland, bringt auch hier die steigende Lebenserwartung ins Spiel: „Das Thema Risikobewusstsein ist sehr eng mit dem Anlagehorizont verbunden. Ein 50plus-Kunde hat noch eine Restlebenszeit von mehr als 30 Jahren, bei Renteneintritt sind es statisch auch noch mehr als 20 Jahre“, sagt er. Das sei ein langer Zeitraum – teils so lang wie die Zeit des Ansparens „und definitiv zu lang, um nur risikolos anzulegen“.
Ein weiterer Punkt, der in einer vernünftigen Ruhestandsplanung nicht fehlen darf: die Absicherung der Angehörigen – aber in einem größeren Umfang, als man jetzt vielleicht spontan denken würde. Dazu gehören unter anderem die Aspekte Vererben, Vermögensübertragung zu Lebzeiten, Vorsorge für den Pflegefall, Elternunterhalt oder Vollmachten im Krankheitsfall. Hier müssen Makler vorsichtig sein, weil die Übergänge zur Rechtsberatung fließend sind, und diese dürfen sie nicht leisten. Standard-Life-Mann Nuschele empfiehlt daher, dass Vermittler über ein Netzwerk an Anwälten und Steuerberatern verfügen, auf welche sie den Kunden bei Bedarf verweisen können.
Vermögen steuersparend übertragen
Ein spannender Bereich ist auch die (steueroptimierte) Vermögensübertragung an die Angehörigen. Hier haben die Versicherer in der Vergangenheit einige passende Produkte entwickelt. Bei der Gothaer heißt das Produkt Vermögensplan Premium, bei der Allianz Vermögenspolice.
Noch recht neu am Markt, im Mai 2015 gestartet, ist die fondsgebundene Lebensversicherung „Weit Blick“ der Standard Life für vermögende Kunden ab 45 Jahren. Die Versicherung lässt sich nur gegen Einmalbeitrag ab 25.000 Euro abschließen. Bei der Anlage haben Sparer Zugriff auf rund 20 Fonds des Investmenthauses Aberdeen Standard Investments, darunter Produkte wie der Standard Life Global Absolute Return Strategies oder die gemanagten My-Folio-Fonds. Über einen Auszahlungsplan bekommen Sparer je nach Variante monatlich, viertel-, halb- oder jährlich Geld ausbezahlt.
Die Vermögensübertragung erfolgt über die „Family-Option“. Dabei können Kunden den Vertrag etwa mit zwei Versicherungsnehmern ausgestalten – zu unterschiedlich hohen Anteilen zwischen einem und 99 Prozent. Welchen Vorteil das hat? Ein Beispiel: Will ein Großvater seinem Enkel 500.000 Euro schenken, greift ein Freibetrag von 200.000 Euro.
Mitspracherecht bleibt erhalten
Die verbleibenden 300.000 Euro muss der Enkel mit 11 Prozent versteuern, macht also 33.000 Euro zu zahlende Schenkungsteuer. Der Großvater schließt nun den Versicherungsvertrag ab und setzt sich und seinen Enkel als Versicherungsnehmer ein, für sich zum Beispiel mit einem Anteil von 20 Prozent und für seinen Enkel mit 80 Prozent. Das heißt, dem Enkel gehören 80 Prozent des Vertrags – ohne dass die Schenkungsteuer fällig wird. Nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist können dann auch die restlichen 20 Prozent übertragen werden.
Weiterer Vorteil: Dadurch, dass dem Großvater 20 Prozent des Vertrags gehören, behält er ein Mitspracherecht. Denn ein Versicherungsnehmer darf ohne Einverständnis des anderen nicht über das Geld verfügen.
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