Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) © BVK
  • Von Lorenz Klein
  • 19.06.2023 um 12:12
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„Beratung auf Provisionsbasis ist nicht unabhängig, auch nicht beim Versicherungsmakler“, kommentierte jüngst die „Wirtschaftswoche“. Um diese These zu untermauern, berief sich „Wiwo“-Redakteur Niklas Hoyer ausgerechnet auf eine Aussage des BVK-Präsidenten Michael Heinz. Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wirft man dem Journalisten nun vor, ein „vermeintliches Eingeständnis des BVK“ konstruiert zu haben. Wie reagierte Hoyer darauf?

Hat Sie das Statement von Michael Heinz auch so irritiert? Der BVK-Präsident wurde am vergangenen Montag in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) folgendermaßen zitiert:

Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy (RIS) Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht.“

Wie bitte? Versicherungsmakler beraten nicht unabhängig? Viele Leser des Zitats dürften sich erstaunt die Augen gerieben haben. Auch Pfefferminzia stolperte über die zumindest mal unglücklich formulierte Aussage. Im aktuellen Podcast „Die Woche“ (Folge 140) erklärten wir dazu: „Hm, nun könnte man hier kritisch einwenden, dass Versicherungsmakler doch auch unabhängig beraten, lieber Herr Heinz? Warum sollte sie das Verbot also nicht betreffen?“ (Nachzuhören ab Minute 22:46)

Auch der „Wirtschaftswoche“-Redakteur Niklas Hoyer wunderte sich über das Statement des BVK – und machte daraus folgendes: „Endlich geben sie es zu: Versicherungsmakler sind nicht unabhängig!“, feixte Hoyer in seinem Kommentar zur „Debatte ums Provisionsverbot“. „Unabhängige Beratung im weitesten Sinne gebe es nur bei Versicherungsberatern, die auf Honorarbasis arbeiten“, schreibt Hoyer – und verweist damit auf besagtes Heinz-Zitat. Motto: Die Makler sagen es ja selbst! Dies sei „bemerkenswert!“, kann der Leiter des Ressorts Verbraucherfinanzen sein Glück kaum fassen.

Halten wir also fest: Michael Heinz, der Präsident des nach eigenen Angaben größten Maklerverbandes in Deutschland, wird als Kronzeuge herangezogen für die These, dass Makler nicht unabhängig beraten. Wie konnte es so weit kommen? Pfefferminzia bat den BVK am Freitag um eine Stellungnahme.

Heinz äußerte sich wenige Stunden später in einem zweiseitigen „Leserbrief zum Kommentar“ zu dem von ihm ausgelösten „Wiwo“-Wirbel. Darin geht Heinz in die Gegenoffensive und wirft Hoyer vor, ein vermeintliches Eingeständnis des BVK zu „konstruieren“. Die „kaum verhohlene Freude“ darüber, „der BVK sehe Versicherungsmakler als nicht unabhängig an, ist nach unserem Dafürhalten nur Ihrer Voreingenommenheit beziehungsweise Ablehnung der Vergütung auf Courtagesbasis zuzuschreiben“, schreibt Heinz an den Autor gerichtet.

„Das berührt den Status des Versicherungsmaklers hierzulande in keiner Weise“

Und weiter: Dass der BVK im Kontext der Debatte um ein EU-Provisionsverbot das „Attribut der Unabhängigkeit“ der Honorarberatung zuschreibe, berühre „den Status des Versicherungsmaklers hierzulande in keiner Weise“, wie Heinz betont. So gelten Versicherungsmakler in Deutschland „nach wie vor nach einem höchstrichterlichen BGH-Urteil aus dem Jahr 1985 als Sachwalter der Kunden, die ihnen als ,treuhänderische Sachwalter‘ unabhängig vom Vertriebsinteresse einzelner Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge zur Deckung des individuellen Risikos vermitteln“.

Dass Versicherungsmakler von Unternehmen eine Courtage erhalten, bedeute also nach dem nationalen Rechtsverständnis nicht, dass Versicherungsmakler als „abhängig“ zu charakterisieren seien, so Heinz weiter. „Dieser Status soll und wird auch nach der derzeitigen Auslegung der EU-Vorschriften nicht geändert.“ Doch schon im nächsten Satz folgt das großer Aber: „Wenn Versicherungsmakler jedoch Beratung auf unabhängiger Basis anbieten und dies auch explizit gegenüber dem Kunden erklären, dürfen sie nach der EU-Kommission keine Courtagen annehmen“, wie der BVK-Präsident klarstellt. Nichts anderes besage Artikel 30 Absatz 5b der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS), so Heinz. Auf diesen „bedeutenden Umstand“ habe der BVK in seinen Erklärungen immer abgestellt.

Was Heinz also meint: Vertreter der EU legen die Kleinanlegerstrategie (leider Gottes) nun einmal so aus: „(Nur) wenn ein Versicherungsmakler erkläre, dass er auf unabhängiger Basis agiere, schließe das eine Vergütung auf Provisionsbasis aus“, wie der BVK-Präsident darlegt. Sehr frei übersetzt: Damit Makler auch weiterhin Provisionen entgegennehmen dürfen, was ihnen laut Heinz „die wirtschaftliche Existenzgrundlage weiterhin sichern wird“, müssen sie sich gewissermaßen auf die Zunge beißen und dürfen dem Kunden nicht sagen, dass sie unabhängig beraten – auch wenn ihr eigenes Selbstverständnis (und zugleich das Makler-Bild des deutschen Gesetzgebers) genau das vorsieht.

Seite 2: Leserbrief verdeutlicht Rechtsposition des BVK

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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