Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) © BVK
  • Von Lorenz Klein
  • 19.06.2023 um 12:12
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„Beratung auf Provisionsbasis ist nicht unabhängig, auch nicht beim Versicherungsmakler“, kommentierte jüngst die „Wirtschaftswoche“. Um diese These zu untermauern, berief sich „Wiwo“-Redakteur Niklas Hoyer ausgerechnet auf eine Aussage des BVK-Präsidenten Michael Heinz. Beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wirft man dem Journalisten nun vor, ein „vermeintliches Eingeständnis des BVK“ konstruiert zu haben. Wie reagierte Hoyer darauf?

„Der EU-Kommission gehe es schließlich nicht darum, die Versicherungsmakler zu schwächen, da sie Kunden einen breiten Zugang zum Versicherungsschutz böten“, nimmt Heinz die EU-Vertreter in Schutz – und ärgert sich über Hoyers Spitzfindigkeiten: „Es steht Ihnen natürlich frei, dies so zu kommentieren, mit einem sachlichen Bezug auf unsere Verlautbarungen zur EU-Kleinanlegerstrategie stellt dies allerdings eine interessengeleitete Fehlinformation dar.“

Leserbrief verdeutlicht Rechtsposition des BVK

Ob der gescholtene „Wiwo“-Redakteur den Leserbrief des BVK-Präsidenten gelesen hat? Ungewiss. Aber man darf wohl annehmen, dass Heinz‘ Leserbrief nichts an der Überzeugung Hoyers geändert haben dürfte. Denn der Autor nimmt die Replik des BVK-Präsidenten in seinem Kommentar fast schon vorweg*:

Nun kann man es als Haarspalterei sehen, wie man unabhängige Beratung unterschiedlich definieren kann und dass womöglich die deutsche und die europäische Definition nicht deckungsgleich sind. Doch am Ende sollten Kunden aus der Debatte eine andere Lehre ziehen: Wenn sie frei von Verkaufsinteressen beraten werden wollen, müssen sie zu einem Honorarberater gehen. Der berät nicht automatisch gut, aber zumindest frei von Provisionsinteressen.“

Was bleibt zu sagen? Von Zerknirschtheit über das leicht misszuverstehende Aufreger-Zitat ist beim BVK nichts zu hören. Das kann man ein wenig bedauerlich finden. Immerhin ist so aber umso deutlicher geworden, warum der BVK – anders als andere Vermittlerverbände – keinerlei Provisionsverbot für Versicherungsmakler in der Anlageberatung befürchtet. Man darf gespannt sein, ob das vom BVK in Auftrag gegebene Rechtsgutachten diesen Dissens aufzulösen vermag.

* (Anm. d. Redaktion: Pfefferminzia schrieb zunächst, dass Hoyers Kommentar nachträglich um einen Absatz ergänzt worden sei. Dieser war aber von Anfang an enthalten, wie Hoyer gegenüber Pfefferminzia richtigstellte. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen).

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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