- Von Andreas Harms
- 13.05.2024 um 14:47
Studienautor Sven Ebert lässt keinen Zweifel daran, dass er viel vom 401(k)-System hält. Die Transparenz ermögliche den Menschen, „die ihnen übertragene Verantwortung in der Kapitalanlage wahrzunehmen“, lobt er und schreibt: „Gerade die Simplizität macht die 401(k)-Pläne zu einer Erfolgsgeschichte.“
Doch – und das muss man noch hinzufügen – Sparer müssen diese Verantwortung auch wahrnehmen wollen. Sie müssen sich für Fonds und Anbieter entscheiden. Sie müssen dem Drang widerstehen, ihr Geld im Alter zu schnell aufzubrauchen. Das kann nicht jeder. Muss man deshalb alle anderen einschränken? Darüber lässt sich streiten.
Und in Deutschland? Wo fangen wir an, wo hören wir auf, die unterschiedlichen Modelle aufzuzählen? Es gibt die Riester-Rente, die Rürup-Rente, die sonstige betriebliche Altersversorgung (bAV) und Pensionsfonds. Für manche sind Garantien vorgeschrieben, für andere nicht. Bei manchen müssen die Vorsorgeanbieter feste Renten zusagen („Defined Benefit“), bei anderen nicht. Der mit 401(k) vergleichbare Ansatz „Lossparen und am Ende schauen, was rauskommt“ sollte als sogenanntes Sozialpartnermodell im Jahr 2017 frischen Wind bringen. Doch mehr als ein laues Lüftchen ist das noch nicht. Denn vor allem Gewerkschaften pochen nun mal auf Garantien. Beitragshöhen sind an (vergangene) Jahreseinkommen gekoppelt. Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit für Beiträge sind mal gedeckelt und mal nicht. Und dann auch noch unterschiedlich hoch. Haben wir was vergessen? Ganz sicher. Allein für die bAV zählt Ebert über zehn unterschiedliche Modelle.
Tatsächlich stellt er fest, dass die Steuerregelungen in Deutschland ein Stück weit den 401(k)-Regeln ähneln. „Allerdings belaufen sich die Freibeträge nur auf 15 beziehungsweise 30 Prozent des US-Niveaus“, so der Volkswirt.
Abfuhr vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags
Ähnlich schwierig und meistens unmöglich ist es, Vorsorgeverträge beim Jobwechsel mitzunehmen. Immerhin könne man das bei Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung tun, heißt es in der Studie. Doch nur bis zu einem Übertragungswert von etwa 90.000 Euro. Wer denkt sich so etwas eigentlich immer aus?
Wohlgemerkt, das ist hier nur ein verkürzter Ritt über den Highway und durch den Dschungel. Und amerikanische Verhältnisse sind auf Deutschland nicht so ohne weiteres übertragbar. Trotzdem erscheint das sinnvoll, was Ebert am Ende seiner Studie vorschlägt: „Man sollte sich auf eine Zusageart konzentrieren und diese weitestmöglich vereinfachen. Simplizität muss Priorität haben, damit Transparenz entsteht und selbstbestimmtes Sparen möglich wird.“ Ohne Garantien, besser übertragbar und steuerlich viel stärker gefördert.
Eine Abfuhr für das 401(k)-System gab es im Jahr 2019 durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags (den kompletten Kommentar finden Sie hier). Der stellte fest: „Mit 401(k)-Programmen übereinstimmende Altersvorsorgeprodukte wären in Deutschland nicht als betriebliche Altersversorgung im Sinne des BetrAVG anzusehen, da es sich weder um einen zulässigen Durchführungsweg noch um eine mögliche Zusageart handle.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren