Rentner unterwegs im Park: Die Untersuchung der Ökonomin Susanna Kochskämper zeigt, dass eine staatliche Förderung Sparer in Produkte leiten kann, die nicht unbedingt die besten für sie sind. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.08.2016 um 10:33
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Wie wirkt sich die staatliche Förderung auf die Erträge verschiedener Altersvorsorgeformen aus? Dieser Frage ist Susanna Kochskämper nachgegangen, Ökonomin beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. Ihr Fazit ist eher ernüchternd.

Wie rentabel sind Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Lebensversicherung & Co.? Mit dieser Frage hat sich Ökonomin Susanna Kochskämper für das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln befasst. Die Untersuchung können Sie hier herunterladen.

Ihr Fazit: „Unterschiedliche steuerliche Behandlung, Förderung und Anlageregulierung führen dazu, dass manche Altersvorsorgeformen zunächst attraktiver erscheinen als andere. Allerdings entsteht genau dann ein Problem, wenn der Staat Anleger so in Produkte lenkt, die sich nachträglich als weniger rentabel als andere erweisen“, schreibt die Ökonomin.

Beispiel Riester-Rente: Wegen der steuerlichen Förderung würde sie ungleich lohnender als andere Vorsorgeformen erscheinen – insbesondere Geringverdiener mit Kindern könnten theoretisch ein Vielfaches ihrer eingezahlten Bruttobeträge erzielen. Kochskämper: „Genau dies mag jedoch in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass sich auch Anlageprodukte auf dem Markt halten konnten, die ohne Förderung aufgrund schlechter Renditen oder hoher Verwaltungskosten keine Nachfrager gefunden hätten.“

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Auch könne die staatliche Förderung dazu führen, dass Sparer vielleicht Produkte wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen gar nicht gerecht werden, meint die Ökonomin. „So kann beispielsweise die Entscheidung für eine betriebliche Altersversorgung auch davon abhängig sein, wie der Einzelne seine Verweildauer bei einem Arbeitgeber einschätzt. Da verschiedene Durchführungswege existieren, ist nicht sicher, dass ein neuer Arbeitgeber dasselbe Produkt anbietet und die gleiche Vorsorgeform weitergeführt werden kann. Zwar verfallen Ansprüche nicht, dennoch sind aus diesem Gesichtspunkt heraus möglicherweise andere Vorsorgewege vorteilhafter.“

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