Autos fahren an der Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München vorbei. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 06.10.2016 um 12:28
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Die Erstinformationspflichten für Versicherungsmakler bestehen auch beim Vertrieb per Internet. Das stellte zuletzt das Landgericht München klar und verurteilte die Betreiber des Vergleichsportals Check24 wegen unzureichender Kennzeichnung. Die grundsätzlichen Pflichten von Maklern im Netz, erklären hier nun drei Experten und geben konkrete Rechtstipps.

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