- Von Redaktion
- 09.02.2016 um 11:36
„Wir sehen noch bei einigen Punkten Diskussions- und Handlungsbedarf im Interessenkonflikt, so zum Beispiel rund um das Thema Provisionen und Honorarberatung“, sagt BdV-Chef Axel Kleinlein. „Es gilt den durch hohe Provisionen entstandenen Interessenskonflikt der Vermittler zu lösen“.
Von IDD erfasst werden nicht nur Vertreter und Makler, sondern alle Vertriebskanäle wie Direktversicherer und Online-Portale. „Zwar konnte sich ein Provisionsverbot nicht durchsetzen, aber bei jedem Verkaufsgespräch oder jeder Beratung ist eine umfangreiche Bedarfsermittlung gefordert“, so Kleinlein. „Für den Vertrieb werden es ehrlichere Zeiten.“
Die Verbraucherschützer begrüßen, dass sämtliche Vertragskosten als Gesamtsumme genannt werden müssen. Der Nachteil sei aber weiterhin, dass lediglich die Art der Vergütung – Provision, Courtage, Honorar oder ähnliches –, nicht aber deren Höhe ausgewiesen werden muss. Nur bei Lebens- und Rentenversicherungen soll der Kunde die Offenlegung auch dieser Kostenarten verlangen können. Kleinlein: „Für viele Vertragsarten bleibt es für den Verbraucher also intransparent wie eh und je.“
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