- Von Redaktion
- 09.03.2016 um 21:17
Öffentliche Förderung, keine Haftung
Die Verbraucherzentralen dagegen werden öffentlich gefördert, das heißt der Steuerzahler und auch Sponsoren (nach Gründen für das Sponsoring wollen wir nicht fragen) kommen für den größten Teil der Kosten auf. Trotzdem verlangt die Verbraucherzentrale für die Beratung 160 Euro die Stunde. Haftung? Keine.
Welche Honorare von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt werden, können Sie hier nachlesen. Diese Preistabelle ist abmahnungswürdig, weil hier nicht klar und deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um Stundensätze handelt. Hier sollten einmal unsere Verbände tätig werden.
Grundsätzlich ist aber zu klären, ob Verbraucherschützer Verbraucherschützer sind oder staatlich geförderte Mitbewerber.
Über den Autoren
Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.
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