Eine Verbraucherin will zur Verbraucherzentrale. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 09.03.2016 um 21:17
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Vergangene Woche berichteten wir über einen Makler, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich wegen nachteiliger Klauseln für Kunden abgemahnt hat. Obwohl Makler Hubert Gierhartz in der Sache natürlich zustimmt, stört er sich doch daran, dass die Verbraucherzentrale hier mit zweierlei Maß misst. Was er meint, erklärt er in seinem Kommentar.

Öffentliche Förderung, keine Haftung

Die Verbraucherzentralen dagegen werden öffentlich gefördert, das heißt der Steuerzahler und auch Sponsoren (nach Gründen für das Sponsoring wollen wir nicht fragen) kommen für den größten Teil der Kosten auf. Trotzdem verlangt die Verbraucherzentrale für die Beratung 160 Euro die Stunde. Haftung? Keine.

Welche Honorare von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt werden, können Sie hier nachlesen. Diese Preistabelle ist abmahnungswürdig, weil hier nicht klar und deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um Stundensätze handelt. Hier sollten einmal unsere Verbände tätig werden.

Grundsätzlich ist aber zu klären, ob Verbraucherschützer Verbraucherschützer sind oder staatlich geförderte Mitbewerber.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

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