- Von Manila Klafack
- 06.02.2018 um 13:09
Die Experten der Marktwächter Finanzen, einem Projekt der Verbraucherzentralen, warnen vor sogenannten Rückabwicklern. Das Geschäftsmodell dieser Gesellschaften sieht vor, Kunden mit Lebensversicherungsverträgen aus den Jahren 1995 bis 2007 hinsichtlich eines Widerspruchs und der Rückabwicklung der Verträge zu beraten.
„Ewiger Widerspruch“ erlischt nicht
Nachbelehrung durch den Lebensversicherer – und jetzt?
Lebensversicherungen auch nach Kündigung noch widerrufbar
Aufgrund von mangelhaften Verträgen können die Kunden das eingezahlte Geld plus Zinsen erstattet bekommen. Selbst, wenn diese Verträge bereits gekündigt wurden, stellen die Rückabwickler eine Zahlung in Aussicht.
Nach Aussage der Marktwächter beschränken sich die Leistungen jedoch lediglich auf die Vermittlung eines Anwalts. Dafür sei dann eine Provision von bis zu 50 Prozent fällig. Darum erneuern die Experten ihre Warnung vor diesen Geschäftsmodellen, die sie bereits im Juni 2016 vorgebracht hatten.
„Aus unserer Sicht schaden diese Dienstleister dem Verbraucher mehr, als dass sie ihm nützen“, kritisiert Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. „Denn häufig wird nicht einmal geprüft, ob der Widerspruch eines Vertrages für den Kunden finanziell überhaupt sinnvoll ist. Dies ist nämlich nicht per se der Fall.“
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