- Von Redaktion
- 13.02.2019 um 11:27
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schlägt in einem Positionspapier Verbesserungen für das Angebot von Vergleichsportalen vor. Das soll einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die beteiligten Unternehmen und Kunden schützen.
„Vergleichsportale erwecken zumeist zwar den Anschein, sie seien uneigennützig – sie sind es aber nicht. Sie verfolgen ein klares Geschäftsinteresse und decken normalerweise nicht den gesamten Markt ab. Das sollte sich jeder, der diese Portale nutzt, klarmachen. Und das sollte deshalb auch deutlich erkennbar sein“, schreibt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth in einer Kolumne zum Thema.
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An den folgenden Stellschrauben müssten die Anbieter nach Ansicht des GDV drehen, um mehr Transparenz zu gewährleisten:
- Exklusiv-Vertriebsvereinbarungen beziehungsweise die Verwendung sogenannter Bestpreisklauseln sollten europaweit unzulässig sein: Die Plattformen sollten die Möglichkeit der gewerblichen Nutzer (hier die Versicherungen) also nicht einschränken, Verbrauchern ihre Waren und Dienstleistungen zu unterschiedlichen oder gleichen Bedingungen über andere Online-Vermittlungsdienste anzubieten.
- Transparenz-Regeln müssten auch für „Top-Empfehlungen“ gelten, die häufig außerhalb des eigentlichen Rankings auf Position null platziert würden.
- Nutzer der Plattformen sollten vor einer verzerrten Darstellung von Kundenbewertungen geschützt werden: Hier bemängelt der GDV, dass die Plattformen die inhaltliche Tendenz der Bewertungen gezielt beeinflussen, indem sie den Nutzer zu einem Zeitpunkt zur Bewertungsabgabe auffordern, an dem er wahrscheinlich zufrieden ist. So könnten die Produkte gepusht werden, deren Vertrieb für die Plattform vorteilhaft sei.
- Die Anforderungen an die Transparenz müssten auch gelten, wenn Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten Werbung in Form abstrakter Vergleiche auf ihren Webseiten schalten.
- Für den Verbraucher müsse auf einfachem Wege erkennbar sein, welche Anbieter in den Vergleich einbezogen werden und welche nicht: „Nicht selten platzieren Online-Vermittlungsportale Unternehmenslogos oder Tarifbezeichnungen von Produktgebern, mit denen sie nicht in einem Vertragsverhältnis stehen ohne Preisangabe an den hinteren oder der letzten Position des Rankings. Dadurch entsteht bei dem Verbraucher der Eindruck, diese Anbieter wären besonders teuer. Außerdem suggeriert der Online-Vermittlungsdienst so eine komplette Marktabdeckung, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist“, schreibt der GDV zu diesem Punkt in seinem Papier.
- Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sollten die wichtigsten, das Ranking bestimmenden Parameter auf ihrer Webseite offenlegen.
- Die Online-Vermittlungsdienste dürften Kenntnisse über Produktmerkmale der Versicherer nicht zu deren Lasten ausnutzen.
- Um Versicherer vor dem willkürlichem Aussetzen oder Beenden der Zusammenarbeit zu schützen, sollten die Rechtsfolgenklar geregelt und idealerweise mit Beweiserleichterungen kombiniert werden: Hier berichtet der Verband von Fällen aus der Praxis, in denen Versicherer nur direkt auf der Webseite des Vermittlungsdienstes gelistet wurden. Gelangte ein Kunde zur selben Zeit indirekt, etwa über Google, auf die Webseite des Portals, war der betroffene Versicherer nicht gelistet. Anbieter berichteten auch davon, dass sie bei Vermittlungsdiensten tageweise überhaupt nicht gelistet waren.
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