- Von Oliver Lepold
- 16.04.2019 um 11:08
Krischan Soeken, Versicherungsmakler aus Bremen, geht systematisch vor. Seit Februar 2018 arbeitet er mit Servicevereinbarungen. Seine Kunden zahlen ihm für zusätzliche Servicedienstleistungen ein Honorar. Dazu nutzt er das Endkundenportal „Sekretär“, ein Angebot des Maklerpools Maxpool, das die Einführung von Servicegebühren und deren Abwicklung unterstützt.
„Mehrwerte für den Kunden etwa durch zusätzlichen Versicherungsschutz und die Digitalisierung machen es einfach, das Modell beim Kunden zu vermitteln“, sagt Soeken. Die meisten Kunden möchten zum Beispiel alle ihre Versicherungs- und Finanzdokumente digital an einem Ort haben. Ein Scan-Service und der digitale Versicherungsordner gehören folglich zu den am häufigsten genutzten Zusatzleistungen von Maklern und können extra vergütet werden.
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Viele Makler suchen zusätzliche Einnahmequellen, denn Abschlüsse und Provisionen in der klassischen Altersvorsorge sinken. Zudem ist ein Provisionsdeckel für die Lebensversicherung im Gespräch. Neue und innovative Produkte sind bereits vielerorts mit geringeren Abschlusscourtagen konzipiert. Um rückläufige Einnahmen zu kompensieren, sind daher Servicegebühren als wiederkehrende Einnahmen eine ideale Lösung.
Da passt es gut, dass Leistungen, die nicht zu den Pflichten des Maklers gehören, nach Vereinbarung extra vergütet werden können. Die regulatorischen Vorgaben durch die IDD haben daran nichts geändert. Diese Gebühren oder Honorare unterliegen dann aber – anders als Maklerprovisionen – grundsätzlich der Umsatzsteuer.
Mit dem VSH-Anbieter abstimmen
Wichtig dabei: Das Konzept zur Servicevereinbarung sollte mit dem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer abgestimmt werden, damit der Makler in jedem Fall Versicherungsschutz genießt. In der Regel wird hierfür meist kostenfreier Versicherungsschutz gewährt.
Neue Nebengeschäftsfelder sind neben den digitalen Kundenakten zum Beispiel die Vermittlung von Stromliefer- und Telefonverträgen sowie das Leasing von LED-Lichtanlagen oder ein Energiekosten-Check für Kunden von Maklern. Weitere gebührenpflichtige Leistungen von Maklern können etwa ein Zulassungsservice bei Kfz-Anschaffung und -wechsel, eine Beratung für Schadenverhütung oder die Einrichtung eines digitalen Fotoarchivs für den Hausrat sein. Auch Hausbesuche oder die Erreichbarkeit für den Kunden über die Geschäftszeiten hinaus können extra vergütet werden.
Diese Leistungen können entweder im Maklervertrag mit dem Kunden über Klauseln definiert werden oder über eine eigenständige Servicevereinbarung. „Dabei ist darauf zu achten, dass die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung nicht überschritten wird“, sagt Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte, der für Pfefferminzia fünf typische Klauseln auf ihre Gültigkeit hin eingeschätzt hat (siehe Kasten).
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