- Von Redaktion
- 04.05.2016 um 10:16
Nachdem zum Vorjahresstichtag bereits mehr als 150 Unternehmen den Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers vorgelegt hatten, reichten bis zum 30. April 2016 rund 50 weitere Unternehmen den entsprechenden Nachweis beim GDV ein. Damit haben alle Unternehmen, die dem Kodex 2013 oder 2014 beigetreten sind, die Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist prüfen lassen.
Der Prozess geht so: Akzeptiert der Versicherer den Verhaltenskodex, setzt er die Anforderungen intern um. Im Abstand von zwei Jahren kontrollieren Wirtschaftsprüfer, ob diese Regeln auch dem Kodex entsprechen. Den ersten Prüfungsbericht muss das Unternehmen vier Monate nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres nach Beitritt vorlegen. Der GDV veröffentlicht die Prüfungsberichte dann online.
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