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  • Von Oliver Lepold
  • 28.11.2019 um 10:07
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:10 Min

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat sich klar gegen die Begrenzung der Provisionen in der Lebensversicherung positioniert und dazu bereits mehrere Experten-Gutachten erstellen lassen. AfW-Vorstand Norman Wirth über das weitere Vorgehen.

Pfefferminzia: Ist der Provisionsdeckel endgültig vom Tisch? Oder kommt er erst in 2021?

Norman Wirth: Wir haben einen Referentenentwurf, der es noch nicht in das Kabinett geschafft hat. SPD und CDU/CSU versuchen, eine Einigung dazu zu finden. Mit dem momentanen Entwurf wird das aber nichts mit der Zustimmung der Union. Vor 2021 hätte eine Umsetzung ohnehin nicht geklappt, weil das Gesetzgebungsverfahren entsprechend dauert. Ich bin ich aber sehr optimistisch, dass der Provisionsdeckel gar nicht kommt. Ich prognostiziere dies ja bereits seit über einem Jahr.

Der CDU-Politiker Carsten Brodesser hat jüngst einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Demnach sollen die Lebensversicherer die tatsächlich gezahlten Provisionen der BaFin melden. Eine Deckelung soll dann erfolgen, wenn Provisionen von mehr als 30 Prozent über dem Marktdurchschnitt betragen. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag?

Ich schätze Herrn Dr. Brodesser mit seiner pragmatischen, mittelstandsorientierten und Sinn hinterfragenden Herangehensweise sehr. Aber auch sein Vorschlag wäre wohl ein Provisionsdeckel und würde an unserer Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit grundsätzlich nichts ändern. Wobei wir natürlich sehen, dass Dr. Brodesser hier eine für die Branche doch recht verträgliche Variante zur Diskussion stellt. Der Vorschlag ist ja bisher noch sehr allgemein gehalten. Es käme auf viele Details an, die dann zu klären wären, wenn die SPD überhaupt Beweglichkeit in Richtung des Vorschlages zeigen würde.

Der AfW hat ein Gutachten erstellen lassen, dass die Verfassungswidrigkeit einer Provisionsbegrenzung belegt. Herr Heinz von BVK sagte im September, dass die Politiker das Gesetz dann so abfassen werden, dass solche Gutachten umgangen werden.

Na, da bin ich ja mal gespannt. Das wird nicht funktionieren. Es hat ja nicht irgendwer das Gutachten verfasst, sondern Professor Dr. Papier, immerhin der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Um seine Argumente wird man sich nicht herummogeln können. Wir werden auch noch mal nachlegen. Das Gutachten stammt aus einer Zeit, als der derzeit noch aktuelle Referentenentwurf noch nicht auf dem Tisch war. Wir haben mit Annahmen gearbeitet, die sich aber größtenteils bestätigt haben. Sollte ein finaler Entwurf durch das Kabinett gehen und im Bundestag beraten werden, würden wir wohl nachlegen und ein Update des Gutachtens in Auftrag geben. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Aussage der Verfassungswidrigkeit des Provisionsdeckelgesetzes nicht ändern wird.

Würden Sie eine Lösung befürworten, wo der Provisionsdeckel nicht auf die Lebensversicherung, sondern nur auf die Kreditrestschuldversicherung angewendet wird?

Ja, absolut. Wir sehen dort ein Aufsichtsversagen der BaFin und sicherlich Handlungsbedarf. Dort sind tatsächlich Provisionsexzesse zu sehen. Das ist ein Problem der Banken und einiger Versicherer, die dort stark engagiert sind – nicht jedoch der Versicherungsmakler, die wir vertreten. Das Thema hat nichts mit dem Lebensversicherungsreformgesetz LVRG zu tun. Leider wird das unzulässigerweise oft vermischt, auch was die veröffentlichten Zahlen zu Provisionshöhen angeht. Das Thema der Restschuldversicherung hätte schon längst abgetrennt werden müssen.

Sie haben dem GDV vorgeworfen, die Diskussion um den Provisionsdeckel erst losgetreten zu haben. Der GDV streitet das aber ab.

Da steht dann wohl Aussage gegen Aussage. Ich sage auch nicht, dass der GDV den Provisionsdeckel aktiv gefordert hat. Aber die Möglichkeit eines Deckels wurde innerhalb des GDVs Anfang 2017 diskutiert und dies wurde dann auch nach außen getragen. Fakt ist: Der Provisionsdeckel steht weder im Koalitionsvertrag noch ist die SPD oder wer auch immer von alleine auf die Idee gekommen, dieses Thema zu spielen. Wir müssen das im Zusammenhang mit der Zinszusatzreserve sehen.

Wie meinen Sie das?

Die Versicherer hatten dringenden Bedarf, dass der Gesetzgeber bei der Zinszusatzreserve im derzeitigen Niedrigzinsumfeld zu ihren Gunsten für Entlastung sorgte. Das hat er über eine Verordnung auch zügig getan. Ich unterstelle, dass die Versicherer deswegen gegenüber der Politik auch etwas liefern mussten. In dieser Diskussion kam dann der Provisionsdeckel hoch. Ein Kuhhandel also zu Lasten Dritter, nämlich der unabhängigen Vermittler. Das offizielle Nein des GDV zum Provisionsdeckel ist doch nur halbherzig, das klingt genauso wie bei dessen Positionierung zur Bafin-Aufsicht für Vermittler.

Wie steht der AfW zur kommenden Aufsicht der Finanzanlagevermittler über die Bafin? Können sie diesem Vorhaben etwas Positives abgewinnen?

Nein. Wenn ohne Bedarf ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen wird, welches nicht zu mehr Verbraucherschutz führt und einzig horrende Kosten fabriziert, wüsste ich keinen positiven Aspekt zu erkennen. Im Moment haben wir das eher unbedeutende Problem, das wir die Aufsicht über die 34f- und h-Vermittler einerseits in manchen Bundesländern bei den IHKs, bei anderen Ländern bei den Gewerbeämtern haben. Eine einheitliche Aufsicht bei den IHKen, wie dies ja bei den Versicherungsmaklern der Fall ist, wäre zielführender. Grundsätzlich gibt es jedoch nur Nachteile: von den immensen Kosten dann auch für die Vermittler angefangen bis hin zum Fehlen eines persönlichen Ansprechpartners.

Würde denn zumindest mehr Verbraucherschutz erreicht werden?

Im Gegenteil. Wir haben in den letzten zehn Jahren keinerlei relevante Schadenfälle durch die freie Finanzvermittlung. Etliche Produkt- oder Institutsskandale wie Prokon, Infinus, S&K, P&R oder Deutsche Bank fanden dagegen im Bereich der von der BaFin beaufsichtigten Anbieter statt. Die BaFin wäre dort gefordert gewesen, hat aber offensichtlich versagt. Die Institutsaufsicht funktioniert also schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der 34f-Vermittler. Wir reden nicht über Großeinheiten, sondern über Einzelkämpfer und mittelständische Unternehmen. Die Vermittler wollen mit ihren Belangen gehört werden von der Aufsicht und da machen insbesondere die IHKn einen super Job.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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