Gabriel Bernardino ist Chef der Eiopa und beeinflusst damit durch Empfehlungen für die Ausgestaltung der Richtlinie IDD den Versicherungsvertrieb. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.11.2016 um 09:04
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Es sind oft nur wenige Buchstaben, die die Welt verändern. Dazu gehörten die EU-VRL aus dem Jahr 2002 oder die verschiedenen VVG-Reformen. Nun rückt die Insurance Distribution Directive, kurz IDD immer näher. Was ist zu tun? Sich am besten schon mal ein neues Geschäftsmodell zulegen, empfiehlt Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner Kolumne.

Die Gestaltungsspielräume ermöglichen für Deutschland Entscheidungen in zwei Richtungen. Es können strengere Bestimmungen zum Verbraucherschutz umgesetzt werden. Dafür würde bei einer sich anbahnenden neuen Regierungskoalition auch deren sich andeutende Stärkung der staatlichen Einflussnahme hinweisen. Stärkere Regulierung und Zurückdrängung der individuellen Versicherungsmöglichkeiten könnten die Folge sein.

Eine andere Richtung könnte sich auf den IDD-Passus berufen, der ein Unterschreiten der europäischen Mindeststandards verhindern soll. Daraus könnte sich durchaus – bei entsprechenden Aktivitäten der deutschen Versicherer – eine Modifizierung der Ausschließlichkeitsorganisationen hin zu angestellter Vermittler sowie ein Ausbau des standardisierten Online-Verkaufs von Versicherungen ergeben. Für beides werden in einigen Unternehmen bereits Vorbereitungen getroffen.

Makler sehen durchaus eine Bedrohung durch IDD auf sich zukommen

Vom Grunde her beinhaltet die IDD viele positive Aspekte für unabhängige Vermittler. Besonders die formulierten Ansprüche an eine qualitativ hochwertige Kundenberatung erfüllen viele Makler schon heute. Die IDD fordert explizit eine offene und ehrliche Beratung, gute Marktanalysen und Transparenz in der Vergütung. Mit diesen Attributen dürften es abhängige Vertreter durchaus schwer haben. Konflikte mit den Kunden sind da programmiert.

Schwerer würde den freien Vermittlern eine strikte Veränderung des Vergütungsmodells bei Versicherungsanlageprodukten im Magen liegen. Makler, die heute 30 bis 50 Prozent ihrer Einkünfte aus solchen Abschlusscourtagen beziehen, werden dann in ihrer Existenz bedroht.

Matthias Glesel, Vorstandsvorsitzender des Maklerverbands IGVM und Geschäftsführer der Maklerfirma Eventassec, schätzt die Lage so ein: „Ich gehe nicht davon aus, dass diese ‚Gleichstellung der Vertreiber‘ in Deutschland tatsächlich umgesetzt wird. Sollte es zum Vergütungsverbot kommen, dann vermutlich nur für Makler, nicht für die AO und Vertriebe. Wobei ich dagegen nichts einzuwenden hätte, ich glaube nur nicht daran.“

Da wir aktuell von der Kaffeesatz-Leserei leben müssen, ist es sicher nicht falsch, den (vielleicht) anstehenden Wandel offensiv anzugehen und sich auf Veränderungen einzustellen. Und ich habe den Eindruck, dass viele Besucher der DKM 2016 sich bereits auf den Weg der Veränderung gemacht haben. Bei der Leitmesse wurden von vielen Vermittlern Ideen und Impulse gesammelt. Nun gilt es eine für den eigenen Maklerbetrieb passende Strategie zu entwickeln und 2017 umzusetzen.

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