- Von Lorenz Klein
- 23.10.2018 um 10:59
Finanzstaatssekretär Jörg Kukies hatte vergangene Woche auf einer Tagung des Versicherungsverbandes GDV in Berlin angekündigt, dass die Zinszusatzreserve (ZZR) bereits für 2018 neu berechnet werden soll, um die Lebensversicherer stärker zu entlasten (wir berichteten). Hintergrund: Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen mussten die Lebensversicherer zuletzt immer höhere Summen für die Zinszusatzreserve aufbringen.
Provisionsdeckel soll erst 2019 kommen
„Versorgungsträger und Versicherte werden entlastet“
Bundesregierung segnet reformierte Zinszusatzreserve ab
„Insgesamt ist es begrüßenswert, dass der Anspruch zum Aufbau der ZZR nach wie vor besteht, aber die Versicherungsgesellschaften dafür mehr Zeit bekommen“, beurteilt Dean Goff, Vorstand des Policenkäufers Partner in Life (PiL), die geplante Maßnahme. „Wäre die Bundesregierung dem Vorschlag der Bafin nicht gefolgt, wäre es um den einen oder anderen Versicherer schlecht bestellt gewesen“, so Goff.
Mit der neuen ZZR-Methodik blieben konventionelle alte Garantiepolicen hinsichtlich der gegebenen Garantien „weitestgehend und vergleichsweise sicher und stabil“, teilt Partner in Life mit. Bei der Analyse der Geschäftsberichte habe man allerdings auch Versicherer identifiziert, die „eine besonders starke Reduktion der Schlussüberschuss-Anteilsfonds sowie der Position für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gezeigt haben“. Gleichzeitig bestehe bei einigen dieser Gesellschaften ein ausgesprochen hoher Anteil an realisierten Kapitalerträgen.
„Überdurchschnittlich viel Tafelsilber verkauft“
„Das ist ein Indiz dafür, dass manche Versicherer in jüngster Vergangenheit zur Finanzierung der Kosten, Garantien, Überschüsse und Zuführung zur ZZR überdurchschnittlich viel Tafelsilber verkaufen mussten“, kommentiert Goff. Für die Kunden solcher Gesellschaften bedeute das konkret, dass variable Anteile am Rückkaufswert und der Ablaufleistung weiter reduziert oder gestrichen würden, falls auch die neue Methode zur ZZR keine ausreichende Entlastung bringe.
Wer „signifikante Teile seiner privaten Altersvorsorge“ in kapitalbildenden Lebensversicherungen investiert habe, tue daher gut daran, seinen Vertrag im letzten Drittel der Laufzeit überprüfen zu lassen, so Goff.
BdV fordert „zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Versicherten“
Auch der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt es, dass die Versicherungsbranche „kurzfristig Entlastung“ bekomme. Zugleich fordert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, allerdings, dass die „Fehlkalkulation der Versicherer ehrlich als Ursache des Problems“ benannt werde. So hätten viele Unternehmen in den 90er Jahren die Verträge mit einem Garantiezins von vier Prozent kalkuliert, obgleich sie auch mit einem niedrigeren Zinssatz hätten rechnen können. „Ohne Not sind die Versicherer wie Hasardeure in ungewisse Verpflichtungen gegangen“, kritisiert Kleinlein.
Er fordert daher „zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Versicherten“. Dabei gehe es um „einen Provisionsdeckel, eine angemessene Beteiligung an den Bewertungsreserven und einen fairen Umgang mit Versicherten bei Abwicklungsplattformen und beim Run-Off eines Unternehmens“. Ausführlich geht der BdV in einer Stellungnahme auf diese Punkte ein.
Die ZZR wurde bereits im Jahr 2011 eingeführt, um die Lebensversicherungsgesellschaften und Pensionskassen im Umfeld der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise mittel- bis langfristig in die Lage zu versetzen, die zugesagten Zinsgarantien für ihre Kunden weiterhin zu erbringen. Aktuell liegt die ZZR der Lebensversicherungsgesellschaften bei 58,3 Milliarden Euro (Vorjahr 43,3 Milliarden Euro).
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