- Von Achim Nixdorf
- 30.10.2020 um 15:44
Nun ist es also doch passiert: Nach langer Vorlaufzeit hat der Bundestag das höchst umstrittene „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ durchgewunken. Das berichtet das Portal „Fondsprofessionell.de“ Damit wird die Befreiung von der Versicherungsteuer bei einigen Personenverträgen ab 2022 eingeschränkt. In der Branche stößt das auf wenig Verständnis.
Zum Hintergrund: Der allgemeine Versicherungsteuersatz beträgt 19 Prozent. Aus sozialpolitischen Gründen waren hiervon bislang Personenversicherungen wie die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen befreit, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Denn Personenversicherungen schützen Versicherte und ihre Angehörigen vor den wirtschaftlichen Folgen existenzieller Lebensrisiken, wie zum Beispiel Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verlust der Arbeitskraft oder Tod. Auch entlastet ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz die öffentlichen Haushalte.
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Zukünftig soll Steuerfreiheit nur noch dann gewährt werden, wenn zwischen Versicherungsnehmer und (mit)versicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht. Damit möchte der Gesetzgeber auch der missbräuchlichen Ausnutzung von Steuervermeidungsmöglichkeiten (zum Beispiel bei Spielerinvaliditätsversicherungen) einen Riegel vorschieben.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Begründung zur Gesetzesänderung auf verschiedene Urteile von Gerichten, die eine Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes notwendig gemacht hätten. Außerdem habe die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden müssen. Weiterhin werde eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert.
„Die Dummen sind die Versicherten“
In der Branche stößt das Vorgehen auf massive Kritik. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet einem massiven bürokratischen Mehraufwand in mehrstelliger Millionenhöhe. Allein im Bereich der privaten Krankenversicherung werde laut PKV-Spitzenverband ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro bis zum Jahre 2030 entstehen. Hinzu komme ein einmaliger Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro. Und Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV), ist sich sicher, dass die entstehenden Mehrkosten am Ende auf die Versicherten abgewälzt werden. „Die Dummen sind wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft“, kritisiert er.
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