- Von Lorenz Klein
- 08.04.2019 um 11:15
Darüber hinaus erinnerte Heinz daran, dass heute das „Wehklagen“ in jenen Ländern einsetze, die ein Provisionsverbot umgesetzt hätten, „weil große Teile der Menschen in diesen Ländern von der Beratung ausgeschlossen sind, weil diese für sie nicht finanzierbar ist“.
Auf das Thema Provisionsverbot kam auch Christian Nuschele, Head of Sales and Marketing Germany and Austria bei Standard Life, zu sprechen. Viele Menschen aus der britischen Bevölkerung würden keine Finanzberatung mehr in Anspruch nehmen, berichtete Nuschele über die Folgen des Provisionsverbotes in Großbritannien, das 2013 eingeführt wurde. Grund hierfür sei, dass viele Briten nicht die Mittel für eine Honorarberatung aufbringen können oder wollen. Zugleich habe sich aber die Beratungsqualität im Vereinigten Königreich deutlich verbessert, wie Nuschele ergänzte.
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