- Von Karen Schmidt
- 08.11.2019 um 12:19
Das ist doch mal eine schöne Entwicklung. In Deutschland leben ältere Ehepaare immer länger zusammen. Dank des demografischen Wandels trennt der Tod die Ehepartner heutzutage viel später als noch vor gut 20 Jahren. So lag das Durchschnittsalter, in dem Frauen eine Hinterbliebenenrente vom Staat bekamen, im Jahr 2016 bei 72 Jahren. 1996 lag das Alter laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bei 66 Jahren. Auch die Herren der Schöpfung ereilt das Schicksal des Witwer-Daseins immer später: Vor gut 20 Jahren war es mit durchschnittlich 67 Jahren so weit, mittlerweile sind sie 75 Jahre alt.
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Trotzdem ist die Absicherung der Hinterbliebenen ein Thema, mit dem sich Paare und Eltern befassen müssen. Und das ist nicht unbedingt einfach, weiß Stefan Heisig. „Sich um den Nachlass zu kümmern bedeutet auch, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Das ist ein Thema, dem sich viele ungern widmen“, sagt der Vertriebsdirektor Makler Personen bei der Condor. Heisig sieht hier insbesondere die Vermittler gefordert: „Der Makler muss deshalb dieses Thema beim Kunden zunächst überhaupt ansprechen und ihn dann über die verschiedenen Möglichkeiten aufklären.“
Und diese Möglichkeiten sind durchaus vielfältig. Wichtiges Instrument dabei: die Rentenversicherung. Heisig: „Mit ihr kann entweder die spätere Altersversorgung eines Erben schon frühzeitig gesichert oder durch lebenslange Zahlungen ein Angehöriger finanziell unterstützt werden.“ Die Rentenversicherung ermögliche auch eine Schenkung bereits zu Lebzeiten. „In allen Varianten bietet sie Steuervorteile, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und eine bedarfsgerechte Versorgung des Begünstigten“, schwärmt der Condor-Mann.
Rente verschenken oder vererben
Ein interessantes Modell ist es etwa, eine lebenslange Rente zu verschenken. Ein Beispiel: Eine Frau möchte ihren zehn Jahre jüngeren Bruder bis zu dessen Lebensende mit 150 Euro monatlich unterstützen. Dafür könnte sie das Geld per Dauerauftrag überweisen. Die Zahlung würde aber enden, sobald sie stirbt. Also schließt sie stattdessen als Versicherungsnehmerin eine Sofort-Rente mit einem Einmalbetrag von rund 33.000 Euro für ihren Bruder ab. Er erhält dafür als versicherte Person sofort rund 145 Euro im Monat ausgezahlt, hat jedoch keinen Zugriff auf das eingezahlte Kapital.
Eine Rente kann man aber nicht nur verschenken, sondern auch vererben, erklärt Guntram Overbeck, Prokurist und Leiter Produktmanagement bei der Helvetia. Auch hier ein Beispiel: Ein Mann hat zehn Jahre nach Abschluss einer Fondspolice einen Rückkaufswert von 100.000 Euro angesammelt. „Endet der Vertrag durch seinen Todesfall, wird eine Todesfallleistung fällig, die steuerlich eins zu eins angesetzt wird. Das ist nicht optimal“, so Overbeck.
Vor allem nicht für die 70-jährige Lebenspartnerin des Mannes. Weil sie nicht mit dem Mann verheiratet ist, steht ihr bei der Erbschaftsteuer nur ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro zu. 80.000 Euro sind also zu versteuern, bei einem Steuersatz von 30 Prozent macht das 24.000 Euro für das Finanzamt. Wird die Todesfall-Leistung aber als lebenslange Rente mit etwa 3.400 Euro pro Jahr vererbt, sind bei der Steuer nur 38.000 Euro anzusetzen, rechnet Overbeck vor. Dieser Wert ergibt sich aus den 3.400 Euro multipliziert mit einem sogenannten Vervielfältiger, der für 70-jährige Frauen bei 11.127 liegt. Von den 38.000 Euro geht wieder der Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro ab. Die restlichen 18.000 Euro werden mit 30 Prozent versteuert und ergeben eine Steuerlast von nur noch 5.400 Euro. „Der Vorteil der Rentenerbschaft liegt also bei 18.600 Euro“, so Overbeck.
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