Versicherungsmathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein prangert zu hohe Provisionen und Abschlusskosten in der Lebensversicherung an. © Mathconcepts
  • Von Karen Schmidt
  • 29.07.2024 um 14:45
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:55 Min

Nähme man die „über das normale Maß“ hinausgehenden Provisionen und Abschlusskosten für den Versicherungsvertrieb, könnte man die Kindergrundsicherung mehr als verdoppeln. Das meint zumindest Verbraucherschützer Axel Kleinlein – und kritisiert in seiner gewohnt scharfen Art die Höhe der Vertriebskosten von Lebensversicherungen. Der GDV hält auf Nachfrage von Pfefferminzia dagegen und bezeichnet den Vergleich mit der Kindergrundsicherung als unsachlich.

Die deutschen Lebensversicherer haben jüngst ihre Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 vorgestellt. Versicherungsmathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein fällt dabei vor allem eines auf: „Dabei zeigt sich, dass überhöhte Provisionszahlungen und Abschlusskosten mit mehr als 3,5 Milliarden Euro zu Lasten der Überschüsse aller Versicherten gehen. Hinzu kommen die schon nach normaler Kalkulation angesetzten 4,4 Milliarden an sogenannten gezillmerten Abschlusskosten“, schreibt er in einer Pressemitteilung.

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Die Provisionen und Abschlusskosten setzt er ins Verhältnis zur 2023 viel diskutierten Kindergrundsicherung. „Allein die über das normale Maß hinausgehenden Zahlungen an Versicherungsvermittler und für Abschlusskosten reichen aus, um die Kindergrundsicherung mehr als zu verdoppeln“, so Kleinlein.

Das Budget für die Kindergrundsicherung war 2023 auf 2,4 Milliarden Euro festgelegt worden. „Es ist für die Versicherungswirtschaft anscheinend in Ordnung, den Vertrieb von Lebensversicherungen mit deutlich mehr Geld zu alimentieren, als uns als Gesellschaft die Kindergrundsicherung wert ist“ zieht Kleinlein einen doch sehr kruden Vergleich.

Überteuerter Vertrieb?

Lebensversicherungsunternehmen müssten den Vertrieb von Lebensversicherungen bezahlen, etwa interne Bürokratie und Provisionen der Vermittler. „Nach dem Aufsichtsrecht sollten diese Kosten über das Zillmerverfahren gedeckt werden“ erklärt Kleinlein. Das sie in der Deckungsrückstellungsverordnung in Paragraf 4 geregelt.

Die aktuellen Zahlen des GDV, zeigten aber, dass die Versicherer diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben „massiv reißen“, so Kleinlein. Ein überteuerter Vertrieb mit hohen Provisionen sowie hohe Abschlusskosten sorgten dafür.

Zwar könnte über spätere Zahlungen der Kunden mittelfristig ein Ausgleich erfolgen. „Da Kündigung der Normalfall ist, bleibt das Kollektiv auf einem erheblichen Teil dieser Kosten sitzen“ schimpft Kleinlein.

Wir haben beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gefragt, was man dort von Kleinleins Kostentirade hält. Eine Sprecherin hat uns folgendes geschrieben:

Die Berechnung von Mathconcepts (so heißt die aktuelle Firma von Axel Kleinlein, Anm. d. Redaktion) basiert auf Zahlen, die der GDV im Rahmen seiner neuen Ausgabe der „Lebensversicherung in Zahlen“ kürzlich veröffentlicht hat. Hieraus geht hervor, dass der Abschlusskostensatz auf 4,5 Prozent sank. Die Kosten sind in der Tendenz der letzten Jahre gesunken und aus GDV-Sicht nicht zu hoch. Der Abschlusskostensatz gibt an, wie viel Prozent der Beitragssumme des Neugeschäfts die gesamten Abschlussaufwendungen ausmachen. Zu diesen Aufwendungen gehören nicht nur Provisionen, sondern auch Aufwendungen für die Antrags- und Risikoprüfung, für die Antragsbearbeitung sowie für die Ausfertigung des Versicherungsscheins, für allgemeine Werbeaufwendungen, für die Schulung und Fortbildung der Vertriebsmitarbeiter und vieles mehr. Auch die Aufwendungen für die Digitalisierung des Vertriebs sind den Abschlussaufwendungen zuzuordnen. Die Kausalzusammenhänge zwischen Aufwand, Ertrag und Überschuss werden aus GDV-Sicht in der Berechnung von Mathconcepts durcheinandergewirbelt. Den Vergleich zwischen der Vergütung von Vermittler/-innen für erbrachte Dienstleistungen und der Kindergrundsicherung hält der GDV für unsachlich.

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
Cordula Vis-Paulus
Vor 4 Monaten

Ist es Herr Kleinlein im Sommerloch langweilig? Und vielleicht hat der Sonnenschutz nicht ganz gewirkt? Anders lässt sich das Vermengen von Provision und Kindergrundsicherung kaum erklären.
Die Erbringer und Provisionserhalter subventionieren durch ihre Steuern die Ausgaben des Staates. Würde also die Provision gekürzt, würden weniger Steuern im Staatssäckel landen, die dann nicht weiter verwandt werden könnten.
Ich schlage Herrn Kleinlein eine andere Beschäftigung zur Überbrückung seines Sommerlochs vor: Nehmen Sie sich doch die vergeudeten Milliarden des Staates vor und gehen Sie damit ins Gericht.
Eines kann ich Hern Kleinlein hinter meiner Sandburg auf jeden Fall zurufen: Weniger Provision heißt weniger Steuern, heißt weniger zum Umverteilen.
Und noch etwas: „Unsachlich“ hat der GDV seinen Vergleich genannt. Das sollte Herrn Kleinlein unter seinem Sonnenschirm mitten im Sommerloch doch zu denken geben.

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Cordula Vis-Paulus
Vor 4 Monaten

Ist es Herr Kleinlein im Sommerloch langweilig? Und vielleicht hat der Sonnenschutz nicht ganz gewirkt? Anders lässt sich das Vermengen von Provision und Kindergrundsicherung kaum erklären.
Die Erbringer und Provisionserhalter subventionieren durch ihre Steuern die Ausgaben des Staates. Würde also die Provision gekürzt, würden weniger Steuern im Staatssäckel landen, die dann nicht weiter verwandt werden könnten.
Ich schlage Herrn Kleinlein eine andere Beschäftigung zur Überbrückung seines Sommerlochs vor: Nehmen Sie sich doch die vergeudeten Milliarden des Staates vor und gehen Sie damit ins Gericht.
Eines kann ich Hern Kleinlein hinter meiner Sandburg auf jeden Fall zurufen: Weniger Provision heißt weniger Steuern, heißt weniger zum Umverteilen.
Und noch etwas: „Unsachlich“ hat der GDV seinen Vergleich genannt. Das sollte Herrn Kleinlein unter seinem Sonnenschirm mitten im Sommerloch doch zu denken geben.

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