- Von Lorenz Klein
- 18.12.2019 um 12:50
Die meisten Unternehmensbewertungen, die uns in die Hände fallen, sind nach wie vor verkappte Bestandsbewertungen, bei denen letztlich einfach nur ein Bewertungsalgorithmus für Bestände verwendet und dann „Unternehmensbewertung“ darüber geschrieben wurde. Für eine Unternehmensbewertung muss ich als Sachverständiger die klassische Bilanz- und Ergebnisanalyse beherrschen.
Ich muss die Ergebnisse und Bilanzen neutralisieren können – also alle individuell und eventuell zu kreativ genutzten Bilanzierungsspielräume auf eine vergleichbare Form umrechnen. Ich muss zusammen mit dem Mandanten eine realistische Prognose erstellen und auf der Basis dann eine Ergebnisplanung vor und nach Steuern erstellen. Außerdem muss ich mir bewusst darüber sein, wie ich die Abzinsungsfaktoren ermittle und über wie viele Jahre ich beispielsweise den Barwert ermittle. Bei der Bestandsbewertung müsste das übrigens auf Basis einer Cash-Flow-Prognose erfolgen.
Wenn der persönliche Steuerberater sich berufen fühlt, das Maklerunternehmen seines Mandanten zu bewerten, wird es oft ganz schlimm. Nicht selten wenden die das sogenannte „vereinfachte Ertragswertverfahren“ aus dem Bewertungsgesetz an. Wenn das Verfahren für eines definitiv nicht geeignet ist, ist es für die Bewertung eines Maklerunternehmens im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Unter dem Strich kann man sagen: Nein, es ist definitiv nicht besser geworden. Im Gegenteil: Mit jedem neuen institutionellen Bestandskäufer kommt ein weiteres kostenloses Tool in den Markt oder eine weitere Marketing- und PR-Offensive, in der behauptet wird, dass Maklerbestände nur Faktor 1 oder 2 auf die Bestandscourtage wert wären. Viele Makler glauben den Protagonisten und schließen deren Modelle ungeprüft und ohne eine wirkliche Entscheidungsbasis geschaffen zu haben ab.
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