- Von Manila Klafack
- 21.01.2019 um 19:55
Rund 2 Millionen Selbstständige in Deutschland beschäftigen keine Mitarbeiter. Unter diesen sogenannten Solo-Selbstständigen gibt es die gefragten und gut verdienenden auf der einen und diejenigen auf der anderen Seite, die so wenig verdienen, dass sie damit unter dem gesetzlichen Mindestlohn für Angestellte von derzeit 8,84 Euro pro Stunde liegen.
Für das freiwillige Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung reiche das nicht. Zu diesem Fazit kommt einem Bericht der Welt am Sonntag zufolge eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums.
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Demzufolge sind rund 30 Prozent der Einzelkämpfer von einem geringen Verdienst betroffen. Allerdings würden die Forscher darauf hinweisen, nicht zu viel aus diesen Zahlen zu schließen. Die Betroffenen würden nicht automatisch in „prekären Verhältnissen“ leben, vielmehr würden sie ihre Tätigkeit meist im Nebenerwerb oder Teilzeit ausführen, während der Partner Vollzeit tätig sei.
Dennoch hat es sich die Regierung zur Aufgabe gemacht, eine Altersvorsorgepflicht für die Selbstständigen einzuführen, die nicht in beispielsweise berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Das Ministerium wolle noch in diesem Jahr diesbezüglich Vorschläge machen.
Dringender Handlungsbedarf
„Die Regierung will zwar die Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen, die Politik tut sich aber schwer mit dem Thema, obwohl hier dringender Handlungsbedarf besteht“, wird Johannes Jakob, Leiter des Bereichs Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), in der Welt am Sonntag zitiert.
Die Studienautoren empfehlen, dass sich der Staat zum Beispiel an der Weiterbildung Selbstständiger beteiligen könnte, damit sie mehr Geld verdienen und ihre Rente später über der Grundsicherung liegt. Darüber hinaus müsse die Schein-Selbstständigkeit besser aufgedeckt werden. Ein dritter Punkt könnte laut DGB-Experte Jakob sein, einen Mindestlohn oder eine tarifliche Regelung für Selbstständige einzuführen, sofern die Tätigkeit das zulasse, ähnlich wie bei Dozenten in der Weiterbildung, die pro Stunde bezahlt würden.
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