- Von Lorenz Klein
- 21.06.2021 um 15:52
Nachdem die größten politischen Mitbewerber ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahl am 26. September 2021 zum Teil bereits vor vielen Wochen vorgestellt hatten, hat nun auch die Union ihr mit Spannung erwartetes Programm vorgelegt.
CDU-Chef Armin Laschet und CSU-Chef Markus Söder präsentierten am Montagnachmittag das gemeinsame „Regierungsprogramm von CDU/CSU“ – und unterzeichneten das gut 140-seitenstarke Papier symbolisch vor der Presse in Berlin.
Was die Unionsparteien in Sachen Rente planen
Grüne wollen „weg von der Provisionsberatung“
„Das finde ich beschämend“
Auch bei vielen Versicherungsvermittlern wuchs zuletzt die Neugier, was die Union in punkto Rente, privater Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ausgestaltung der Finanzberatung konkret plant, nachdem erste Erkenntnisse bereits in der vergangenen Woche ans Licht kamen (wir berichteten).
Dabei dürften viele Vermittler vor allem bei diesem Satz hellhörig werden: „Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge brauchen wir einen Neustart“, heißt es auf Seite 61. Und auf der gleichen Seite: „Wir wollen ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren.“ Die Riester-Rente wird im Programm nicht erwähnt, das Sozialpartnermodell hingegen schon.
Pfefferminzia hat die wichtigsten Passagen aus Vermittlersicht nachfolgend im Wortlaut hervorgehoben – zum Download des kompletten „Programm für Stabilität und Erneuerung – gemeinsam für ein modernes Deutschland“ geht es hier.
4.1. Finanzielle Sicherheit im Alter
[…]
Die beste Rentenpolitik ist eine gute Wirtschaftspolitik. Denn je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto besser ist es für die Rente. Das haben die letzten zehn Jahre gezeigt, die im ganzen Land zu deutlichen Rentensteigerungen geführt haben.
- Wir werden die Rentnerinnen und Rentner weiterhin verlässlich an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligen.
- Um das Vertrauen in die Altersvorsorge weiter zu stärken und Rentnerinnen und Rentner zu entlasten, werden wir eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und daher die Vorgaben des Bundesfinanzhofs schnellstmöglich umsetzen.
- Freiwillige Beiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung in jeglicher gewünschten Höhe werden wir zulassen, maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Sozialbeirat zum Alterssicherungsbeirat weiterentwickeln
Wir stehen für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. Um das Vertrauen der aktiven Generation von heute in das System der gesetzlichen Rentenversicherung von morgen zu stärken, brauchen wir eine klare Perspektive, die auch für die nächsten 30 Jahre trägt.
- Wir werden, wie von der Rentenkommission der Bundesregierung unter Beteiligung der Sozialpartner und der Wissenschaft vorgeschlagen, den bisher nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen Sozialbeirat zu einem Alterssicherungsbeirat weiterentwickeln.
- Der Alterssicherungsbeirat soll alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen und eine Empfehlung für die Festlegung der verbindlichen und perspektivischen Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz abgeben.
- Dabei steht die Union für Verlässlichkeit: Wir behalten das Vorsorgeniveau im Auge und schützen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung.
Beschäftigte besser schützen, Leistungen anerkennen
Unsere Lebenserwartung wächst erfreulicherweise immer weiter. Das Renteneintrittsalter steigt daher in kleinen Schritten auf 67 Jahre im Jahr 2030 an. Wir wollen den Menschen helfen, das tatsächliche Regelrenteneintrittsalter zu erreichen.
- Wir wollen die medizinische und berufliche Rehabilitation als wichtige Instrumente stärken und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – nach Krankheit oder Unfall – wiederherstellen. Die Träger in den gesetzlichen Sozialversicherungszweigen müssen daher die Zusammenarbeit – zum Beispiel in regionalen, trägerübergreifenden Reha-Kompetenz- Zentren – noch mehr intensivieren, um die Zusammenarbeit und das hohe Niveau der Rehabilitation weiter zu verbessern.
- Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Daher haben wir in den letzten Jahren die Erwerbsminderungsrente deutlich verbessert. Mit Blick auf die Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wollen wir, dass diese beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente auch von den Verbesserungen der Jahre 2014 und 2019 profitieren.
Selbstständige besser absichern
Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind.
- Selbstständige sollen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.
- An den berufsständischen Versorgungswerken halten wir fest.
Vor Armut im Alter besser schützen
Wir werden verdeckte Altersarmut bekämpfen.
- Wir wollen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden.
- Wir wollen Aussiedler und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge besser- stellen und rentenrechtliche Benachteiligungen beseitigen.
Betriebliche Altersvorsorge stärken
Wir wollen, dass noch mehr Menschen betrieblich für ihr Alter vorsorgen und damit an der guten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben. Eine auskömmliche Alterssicherung hängt auch von der zusätzlichen Vorsorge ab.
- Wir werden die Mitnahme der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge beim Jobwechsel weiter verbessern.
- Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz und der stärkeren Förderung von Geringverdienern haben wir deutliche Impulse gesetzt, damit noch mehr Menschen die betriebliche Altersversorgung nutzen. Wir wollen die Wirkungen und die Voraussetzungen für das Sozialpartnermodell evaluieren und mögliche Hindernisse bei der weiteren Verbreitung abbauen.
- Gerade mit Blick auf Geringverdiener wollen wir ein Konzept einer „Betrieblichen Altersvorsorge für alle“ entwickeln, um diese wichtige Säule der Altersvorsorge weiter zu stärken und noch attraktiver zu machen.
Private Vorsorge neugestalten
Bei der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge brauchen wir einen Neustart. Wir wollen sie effizienter, transparenter und dadurch attraktiver und einfacher machen.
- Wir werden Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegen. Dieses Produkt ist verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, sie widersprechen der Einbeziehung (Opt-Out).
- Das Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen.
- Dabei soll es eine attraktive und unbürokratische Förderung durch den Staat geben.
- Neben Produkten mit einer Leistungsgarantie sollen auch Produkte ohne Leistungsgarantie angeboten werden.
- Wir verbinden mit diesen Maßnahmen die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, werden wir das Produktportfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitern und prüfen, ob wir zu einem stärkeren Maß an Verbindlichkeit kommen müssen.
Generationenvertrag weiterdenken
Wir wollen ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren.
- Dafür kann eine Generationenrente für eine Altersvorsorge von Geburt an ein guter Baustein sein. Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds – mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann. Unser Ziel ist es, mit einem attraktiven Instrumentenmix, Altersarmut wirksam zu vermeiden.
Seite 2: Pläne der Union in der Kranken- und Pflegeversicherung
1 Kommentare
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kommentierenW.Strassnig@T-online.de
Vor 3 JahrenDamit haben sich die CDU und CSU ebenfalls als völlig FAKTENRESISTENT geoutet.. Erst kürzlich stelle die EIOPA festgestellt, dass Provisionen nur zu einem sehr geringen Teil für evtl. schlechte Renditen verantwortlich sind.
Beamten und Politiker, die auf einem riesigen Berg Schulden bei der Finanzierung der Beamtenpensionen von 3 BILLIONEN EURO, in Zahlen € 3.000.000.000.000,00 Zugspitzschuldenniveau, sitzen, machen ungerührt völlig BLIND weiter.
Wer berät die Bürger stundenlang, wie es die Regeln für Vermittler, von Beamten erlassen, verlangen?
Erklären Sie mal Bürgern Begriffe wie COST Average Effekt, Renditen bei Aktienfonds nach alle Kosten-mit und ohne Garantie, Volatilität, weshalb der Normalbürger ohne hohe Rendite NIEMALS seine auskömmliche Altersversorgung realisieren kann.
Bitte nichts vergessen, es gibt Gerichtsurteile die Makler haftbar machen, die etwas nicht -ausführlich genug- erklärten….
So 2 bis 3 Tage Beratung genügen vielleicht. Mache Beamte klar günstiger siehe 3 Bio. Könnten Versicherer auch, wenn sie nicht dummerweise Sozialbeiträge abführen.
Wie sollen Beamte und Politiker, mit doppelter Versorgung- KOSTENFREI gesegnet, solch einfache Zusammenhänge erkennen???