- Von Redaktion
- 29.02.2016 um 07:54
5. Versicherungsbeiträge stunden
Wer vorübergehende Zahlungsprobleme hat, kann die Beiträge für einen gewissen Zeitraum, meist sind es bis zu zwei Jahre, stunden lassen. Die Stundung ist aber in der Regel zinspflichtig. „Zudem sollten Sie nur aussetzen, wenn Sie die gestundeten Beiträge nachher zahlen können“, so der Rat der Verbraucherschutzzentrale.
6. Vertrag vorübergehend ruhend stellen
Eine weitere Alternative bei Zahlungsschwierigkeiten sei es, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann hätten weder Kunde noch Versicherung Pflichten aus dem Vertrag. Hierbei müsse der Kunde die fehlenden Beiträge nicht nachzahlen. Die Versicherungsleistung sinke also entsprechend.
7. Beiträge freistellen
Ähnliches gilt bei der Beitragsfreistellung, die quasi einer Teilkündigung des Vertrags entspricht. Die ausgezahlte Summe sinke drastisch. „Geht es um eine zu geringe Summe, kann der Versicherer die Beitragsfreistellung auch als komplette Kündigung werten“, warnen die Verbraucherschützer.
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