Verbraucherjournalist Ron Perduss © picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski
  • Von Andreas Harms
  • 08.11.2023 um 20:27
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In einer RTL-Sendung einer Familie Tipps und Ratschläge zu deren Versicherungen geben? Offenbar hat Verbraucherjournalist Ron Perduss damit für BVK-Präsident Michael H. Heinz eine rote Linie überschritten. Denn der lässt Perduss nun abmahnen.

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, hat auf die RTL-Sendung „Stern TV Spezial“ vom 2. November reagiert und den TV-Experten Ron Perduss abmahnen lassen. Perduss ist Journalist und Moderator und hatte sich in der Sendung umfassend dazu geäußert, wie man bei Versicherungen Geld sparen kann. Konkrete Produkte und Anbieter nannte er dabei aber nicht. Mehr zur Sendung, in der auch „Finanztip“-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen auftrat, lesen Sie hier. Und die Sendung selbst können Sie hier sehen.

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In dem Schreiben der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner, das Pfefferminzia vorliegt, weist der verantwortliche Rechtsanwalt den Experten darauf hin, dass er weder als Versicherungsvermittler noch als Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen sei. Gleichwohl habe er in der Sendung eine Familie zu konkreten Versicherungsverträgen beraten und in diesem Rahmen vorgeschlagen, bestimmte Verträge zu kündigen oder zu ersetzen. Zudem habe er sich damit gebrüstet, „bereits hunderte Familien beraten zu haben“.

Damit habe er klar rechtswidrig gehandelt, heißt es weiter. Er habe „Handlungen vorgenommen, die […] Versicherungsberatern vorbehalten sind“. Michael H. Heinz sei wegen seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler ein Mitbewerber und damit gegenüber Perduss anspruchsberechtigt.

Der soll es nun künftig „unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten“, so das Schreiben.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
michael.melchert@igvm.de
Vor 1 Jahr

Hallo und Guten Tag Herr Konrad,
Ihre Frage ist leicht zu beantworten. Ein VersM erhält keine Provisionen von Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen. Er erhält regelmäßig eine “Courtage” für die Vermittlung und Betreuung des Vertrages/Kunden. Diese Aufwandsentschädigung ist im Beitrag des Kunden einkalkuliert. Der VersM kann und darf die Höhe der Courtage selbst bestimmen, daher ist die Objektivität gegeben. Der VersM ist nur seinem Mandanten verpflichtet und haftet für seine Beratung. Aus welchem Grund sollte der VersM für seinen Mandanten eine Absicherung “einkaufen”, die nicht zu den Wünschen und Bedarfen passen? Ja Herr Konrad, es ist nicht leicht den Beruf den VersM zu verstehen, da dieser Job sehr weitreichend ist. Und eines sollten Sie sich zu Herzen nehmen, der Versicherungsmakler vermittelt Ihnen die passende Kfz-Versicherung, weil es für SIE wichtig ist .. oder glauben Sie, dass der enorme Aufwand mit einer Courtage von 4 – 10% des Beitrags auskömmlich ist?

    Uwe Bröking
    Vor 1 Jahr

    Bitte nicht vergessen, dass der Versicherungsmaler*in als Sachwalter des Kunden auch und gerade in der Schadenregulierung an der Seite des Mandanten/der Mandantin steht.
    In fast 24 Jahren als selbständiger Versicherungsmakler habe ich Schäden von bis zu 1 Millionen € begleitet und in ca. 98 % der Fälle dafür gesorgt, dass diese ordentlich reguliert wurden. Darunter waren auch etwa 70 Fälle von Berufsunfähigkeit, die zum größten Teil noch heute die Rente beziehen.
    Wo bekomme ich diesen Service, der komplett über die Courtage abgedeckt ist, wenn ich meine Verträge über das Internet abschließe.
    Im Übrigen sehe ich mich nicht als Versicherungsverkäufer sondern als Anwalt meiner Kunden im Bereich Absicherung und übernehme daher auch ausschließlich komplette Mandate. Und ganz nebenbei bemerkt hafte ich für meine Beratung und garantiere meinen Mandanten und Mandantinnen, dass Sie jederzeit gegen Katastrophenfälle ausreichend abgesichert sind.
    Wo bitte bleibt diese Maklerhaftung, sollte beispielsweise der im Film gezeigte Kunde plötzlich einen Rechtsstreit haben, der seine Existenz gefährdet und hierfür keine Rechtsschutzversicherung mehr besitzt.
    Hoffentlich wird diesen Möchtegern Verbraucherschützern bald das Handwerk gelegt.

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michael.melchert@igvm.de
Vor 1 Jahr

Hallo und Guten Tag Herr Konrad,
Ihre Frage ist leicht zu beantworten. Ein VersM erhält keine Provisionen von Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung von Kfz-Versicherungen. Er erhält regelmäßig eine “Courtage” für die Vermittlung und Betreuung des Vertrages/Kunden. Diese Aufwandsentschädigung ist im Beitrag des Kunden einkalkuliert. Der VersM kann und darf die Höhe der Courtage selbst bestimmen, daher ist die Objektivität gegeben. Der VersM ist nur seinem Mandanten verpflichtet und haftet für seine Beratung. Aus welchem Grund sollte der VersM für seinen Mandanten eine Absicherung “einkaufen”, die nicht zu den Wünschen und Bedarfen passen? Ja Herr Konrad, es ist nicht leicht den Beruf den VersM zu verstehen, da dieser Job sehr weitreichend ist. Und eines sollten Sie sich zu Herzen nehmen, der Versicherungsmakler vermittelt Ihnen die passende Kfz-Versicherung, weil es für SIE wichtig ist .. oder glauben Sie, dass der enorme Aufwand mit einer Courtage von 4 – 10% des Beitrags auskömmlich ist?

    Uwe Bröking
    Vor 1 Jahr

    Bitte nicht vergessen, dass der Versicherungsmaler*in als Sachwalter des Kunden auch und gerade in der Schadenregulierung an der Seite des Mandanten/der Mandantin steht.
    In fast 24 Jahren als selbständiger Versicherungsmakler habe ich Schäden von bis zu 1 Millionen € begleitet und in ca. 98 % der Fälle dafür gesorgt, dass diese ordentlich reguliert wurden. Darunter waren auch etwa 70 Fälle von Berufsunfähigkeit, die zum größten Teil noch heute die Rente beziehen.
    Wo bekomme ich diesen Service, der komplett über die Courtage abgedeckt ist, wenn ich meine Verträge über das Internet abschließe.
    Im Übrigen sehe ich mich nicht als Versicherungsverkäufer sondern als Anwalt meiner Kunden im Bereich Absicherung und übernehme daher auch ausschließlich komplette Mandate. Und ganz nebenbei bemerkt hafte ich für meine Beratung und garantiere meinen Mandanten und Mandantinnen, dass Sie jederzeit gegen Katastrophenfälle ausreichend abgesichert sind.
    Wo bitte bleibt diese Maklerhaftung, sollte beispielsweise der im Film gezeigte Kunde plötzlich einen Rechtsstreit haben, der seine Existenz gefährdet und hierfür keine Rechtsschutzversicherung mehr besitzt.
    Hoffentlich wird diesen Möchtegern Verbraucherschützern bald das Handwerk gelegt.

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