Hartmut Pfaffinger: Der Unternehmensberater gibt Maklern Tipps zur IDD-Umsetzung. © Pfaffinger Consulting
  • Von Hartmut Pfaffinger
  • 09.10.2017 um 15:01
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Der Februar 2018 kommt schneller als man denkt. Bis dahin müssen Makler ihren Maklerbetrieb auf die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vorbereitet haben. Der ein oder andere Makler dürfte Schwierigkeiten dabei haben, abzuleiten, was er als erstes anpacken muss. Orientierung liefert Unternehmensberater Hartmut Pfaffinger in seinem Gastbeitrag.

Nachdem in den vergangenen Jahren viel über das Thema IDD und andere Regularien geschrieben und gesprochen wurde, ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Wenn ab dem 23. Februar 2018 alles rechtskonform, reibungslos und sicher funktionieren soll, dann braucht es eine Überprüfung der Grundsatzfrage „Welche Mindestanforderungen stellt die IDD nach heutigem Stand an meinen Vermittlerbetrieb?“.

Nun werden viele vermuten, die Aufgaben und Handlungsfelder sind doch für alle gleich.

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Dem ist aber nicht so.

Die erste Herausforderung ist es zu erkennen, welche Anforderungen auf mein Unternehmen zutreffen und welche nicht. Das Ausschlussprinzip bringt hier erste Ergebnisse. Dazu muss ich in einem internen Audit die vier betroffenen Handlungsfelder „Beratungsprozess“, „Qualifikation“, „Vergütung/Interessenkonflikte“ und „Produkt“ näher betrachten.

Zwei Beispiele, die dies veranschaulichen sollen. Erstens: 20,4 Prozent aller Vermittler beschäftigen gar kein Personal und 20,8 Prozent bis zu einem Mitarbeiter. Wenn dieser Mitarbeiter nicht aktiv vertriebliche Aufgaben wahrnimmt, heißt das, dass 41,2 Prozent aller Vermittler sich nicht um das Thema „vertriebsnahe Mitarbeiter“ kümmern müssen. Die anderen 58,8 Prozent aber schon.

Zweitens:

Wenn ich keinen Verkauf im sogenannten Fernabsatz (Online, Telefon, Mailings, etc. …) tätige, kann ich hier ein „trifft nicht zu“ ankreuzen. Ansonsten muss ich mich mit dem Thema Beratungspflichten im Fernabsatz auseinandersetzen.

Sind alle Handlungsfelder durchgearbeitet worden, steht die Arbeitsgrundlage für den zweiten Schritt zur Verfügung. Jetzt geht es um die Frage: „Wo steht mein Vermittlerbetrieb heute in Bezug auf diese Anforderungen?“.

Wieder zwei Beispiele, diesmal für fast alle Vermittlerbetriebe.

Ab dem 23. Februar 2018 muss jedem Privat- beziehungsweise Gewerbekunden (unterhalb der Großrisiken) vor dem Abschluss ein Produktinformationsblatt (PIB) für Nicht- Lebensversicherungsprodukte ausgehändigt werden.

Wie ist dies zu organisieren?

Diese Frage hat mehrere Aspekte. Mit welchen Produkten und Versicherern habe ich in den vergangenen drei Jahren welchen Umsatz gemacht? Kann oder sollte ich Produkte beziehungsweise Versicherer aus meinem generellen Angebot herausnehmen, um den logistischen Aufwand dieses Themas in einem betriebswirtschaftlich sinnvollen Rahmen zu halten?

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Hartmut Pfaffinger

Hartmut Pfaffinger ist Inhaber der Unternehmensberatungsfirma Pfaffinger Consulting.

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