- Von Redaktion
- 04.11.2016 um 14:01
Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann man bis zu zwei Jahre ruhen lassen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient – und das ist sehr viel weniger. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Auch kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten schieben.
Versicherungssumme herabsetzen
Wer zu wenig Geld hat, kann auch die Versicherungssumme verringern. Ein bestimmter Mindestbetrag darf dabei aber nicht unterschritten werden. Der variiert aber und lässt sich durch eine Anfrage beim Versicherer herausfinden.
Beitragsfreistellung
Wenn man seine Versicherung beitragsfrei stellt, bleibt der Versicherungsschutz prinzipiell bestehen. Das hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf den Risikoschutz und die Versicherungssumme. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung oft auch erst nach zwei bis drei Jahren nach Versicherungsbeginn möglich.
Vertrag ruhen lassen
Erst nach zwei oder drei Jahren Versicherungslaufzeit samt Beitragszahlungen ist das Ruhenlassen eines Lebensversicherungsvertrags möglich – und das auch nur für maximal ein Jahr. Manche Versicherer bieten auch 18 Monate an. Die Folgen dieser Möglichkeit sind wie bei der Beitragsfreistellung auch.
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