- Von Fabrice Gerdes
- 06.07.2017 um 07:25
Eine dritte Option wäre die Vorfinanzierung der Bestandscourtage durch Maklerpools oder den Vermittler selbst indem Fremdkapital bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Die Kreditvergabe erfordert allerdings bei den gewünschten langen Laufzeiten der Finanzierung eine überdurchschnittlich hohe Bonität der jeweiligen Kreditnehmer. Die striktere Kreditvergabepraxis nach den zahlreichen Regulierungen der letzten Jahre dürfte es vielen Maklerpools und Vermittlern unmöglich machen, entsprechende Finanzierungen in der benötigten Höhe zu erhalten.
Fazit
Abschließend kann man sagen, dass ein Vorfinanzierungsmodell der Courtage zur Erhöhung der Vermittlerliquidität zum Abschlusszeitpunkt theoretisch konstruiert und berechnet werden kann. Wir kommen allerdings zu der Einschätzung, dass weder Maklerpools noch Versicherer die Finanzierung in der Breite anbieten können. Daher wären Vermittler gezwungen, selbst Kredite aufzunehmen. Die Liquiditätsverbesserung wird allerdings durch hohe Zinsbelastungen erkauft, die den Gesamteinnahmestrom massiv reduzieren und überwiegend wohl nicht wirtschaftlich verkraftet werden können.
Unser abschließendes Fazit ist daher, dass ein Vorfinanzierungsmodell für Bestandscourtagen von Lebensversicherungen das prognostizierte „Vermittlersterben“ im Falle einer Deckelung der Abschlusscourtage von 18 Promille oder sogar eines Verbotes der Abschlusscourtage nicht verhindern, sondern im besten Fall nur verzögern würde.
Über die Autoren:
Fabrice Gerdes ist Senior-Berater bei Zeb Consulting. Dieter Kipp ist Partner der Unternehmensberatung.
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