Frank Rottenbacher vom AfW © AfW
  • Von Redaktion
  • 21.12.2016 um 16:24
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Das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll noch vor der Bundestagswahl im kommenden Herbst beschlossen werden. Welche Schritte bis dahin erfolgen sollen, zeigt jetzt ein Zeitplan aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ein entsprechendes Schreiben liegt dem AfW-Verband vor.

Bis spätestens Herbst 2017 soll das Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen werden (wir berichteten). Jetzt zeigt ein Zeitplan, welche Etappen das Gesetz bis dahin zu nehmen hat.

Der Zeitplan stamme aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, teilt der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) mit.

Zudem habe das Bundeswirtschaftsministerium dem AfW-Verband gegenüber angekündigt, dass sich das Kabinett aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen erst am 18. Januar 2017 zur IDD-Umsetzung beraten werde.

Folgender Zeitablauf ist geplant:

Beschluss durch das Kabinett: 18. Januar 2017

anschließend: Beratung durch den Bundesrat

Erste Lesung im Bundestag: 30. März 2017

Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages: 31. Mai 2017

Zweite und dritte Lesung im Bundestag: 1. und 2. Juni 2017

Beschluss im Bundesrat: 7. Juli 2017

„Wir sind gespannt, in wie weit unsere Kritikpunkte und Anregungen in die Kabinettsvorlage einfließen werden und werden den gesamten Gesetzgebungsprozess natürlich für unsere Mitglieder intensiv begleiten“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den Zeitplan.

 

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