- Von Manila Klafack
- 06.11.2018 um 19:25
Bei 39 von 84 Lebensversicherern reichten die im Jahr 2017 erwirtschafteten Erträge aus der Kapitalanlage nicht aus, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen. Im Vorjahr waren es noch 30 Unternehmen. Die betroffenen Unternehmen mussten Geld aus anderen Ertragsquellen wie Verwaltungskosten und Risikogewinnen abziehen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Analyse des Policenhändlers Policen Direkt.
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Grund dafür waren die strengen Regeln für die Bildung der Zinszusatzreserve (ZZR). Um die Situation zu entschärfen, hat die Bundesregierung bereits für 2018 diese Vorgaben überarbeitet. „Gerade auch aus unserer Kundensicht ist das wichtig“, sagt Policen-Direkt-Chefaktuar Henning Kühl, „für viele Versicherer wäre das sonst mittelfristig existenzbedrohend geworden.“
Ohne Neuregelung stünde der zusätzliche Kundennutzen durch die weiteren Reservierungen in keinem Verhältnis zum zusätzlichen Stress für den Versicherer. Kühl: „So hätte sich die Wirkung der ZZR in ihr Gegenteil gedreht.“
Leistungsversprechen sollen langfristig erfüllbar sein
Für viele Versicherer gehe es auch mit der geringeren Belastung durch die ZZR darum, die Leistungsversprechen langfristig erfüllen zu können. Jeweils zum Jahresende geben Lebensversicherer traditionell ihre Überschussbeteiligung für das kommende Jahr bekannt. „Wir erwarten in der Breite keine weiteren starken Kürzungen bei der Überschussdeklaration. Denn die würden fast nur noch das Neugeschäft betreffen. Die Garantien in den Beständen müssen nämlich ohnehin bedient werden“, erklärt Henning Kühl. „Besonders finanzstarken Versicherern trauen wir zu, dass sie ihre Überschüsse konstant halten und auch Schlussüberschüsse zahlen.“
Policen Direkt weist zum einen darauf hin, dass die Finanzstärke der Gesellschaften dauerhaft über 100 Prozent liegen sollte. Außerdem lohne sich ein genauer Blick in die weiteren Pflichtangaben des Lebensversicherers und gegebenenfalls in die Solvenzberichte inklusive Solvenzquoten. Zum anderen würde aber eine einzelne Kennzahl ein umfassendes und qualifiziertes Rating nicht ersetzen.
Für Gesellschaften, die keine Ratings bestellen, würde sie aber aufschlussreiche Einblicke liefern. Dies gilt vor allen Dingen für die Kombination der Angaben zu den Ertragsquellen mit weiteren Veröffentlichungspflichten wie den Solvenzberichten inklusive Solvenzquoten und den jährlichen Standmitteilungen. Kühl: „Sämtliche Transparenzpflichten gelten für Erstversicherer wie auch für Run-off-Plattformen und werden weiter an Bedeutung gewinnen.“
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